Auf Grund der Art. 40 Abs. 1 und 2 sowie des Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) und § 19 der Verbandssatzung erlässt der Abwasserverband Kempten (Allgäu) folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wird festgesetzt
im Erfolgsplan
in den Erträgen und Aufwendungen mit — 9.662.802,00 €
und
im Vermögensplan
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 19.211.692,00 €
Kredite für Investitionen sind in Höhe von 10.000.000 € vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan sind in Höhe von 9.475.000 € vorgesehen.
| 1) | Der durch Investitionszuweisungen und -zuschüsse, Kredite sowie sonstige Erträge nicht gedeckte Umlagebedarf beträgt: | |
| 1. | für den Erfolgsplan |
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| Betriebskosten — 8.824.450,00 € |
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| Darlehenszinsen — 427.352,00 € |
| 2. | für den Vermögensplan |
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| Investitionen — 3.343.300,00 € |
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| Darlehenstilgung — 2.556.693,00 € |
| 2) | Die Umlegung des ungedeckten Finanzbedarfs auf die Verbandsmitglieder erfolgt: | |
| a) | für den Erfolgsplan nach § 20 Ziffer 2.1.1, 2.1.2 und 2.1.3 der Verbandssatzung |
| b) | für den Vermögensplan nach § 20 Ziffer 1.1.1, 1.1.2 und 2.1.3 der Verbandssatzung. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 1.000.000,00 € festgesetzt.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Die Regierung von Schwaben hat mit Schreiben vom 30.01.25 Gz: RvS-SG12-1444-22/22/7 den in § 2 festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in einer Höhe von 10.000.000 € sowie den in § 3 festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 9.475.000 € genehmigt.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt vom Tage dieser Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung der Haushaltsatzung bei der Geschäftsstelle des Abwasserverbandes Kempten (Allgäu), Griesösch 1, Lauben während der Geschäftszeiten öffentlich zur Einsichtnahme auf.