| Sitzungsdatum: | Dienstag, 21.11.2023 |
| Beginn: | 19:00 Uhr |
| Ende: | 20:33 Uhr (Ende des öffentlichen Teils: 19:40 Uhr) |
| Ort: | Seßlach - Rathaussitzungssaal |
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
| TOP | Gegenstand |
| 1 | Genehmigung des Protokolls der Stadtratssitzung vom 24.10.2023 |
| 2 | Vollzug des BauGB – Bauleitplanung der Stadt Seßlach; |
| Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Friedhof“ im Stadtteil Dietersdorf, Stadt Seßlach – |
| Behandlung der Stellungnahmen für die im Rahmen der Beteiligung Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Bedenken und Anregungen sowie Billigungs- und Satzungsbeschluss |
| 3 | Verabschiedung der ersten Nachtragshaushaltssatzung 2023 für die Stadt Seßlach |
| 4 | Spielplatz Seßlach; |
| Weiteres Vorgehen |
| 5 | Bauanträge |
| 6 | Sonstiges |
| 7 | Mitteilungen des Bürgermeisters |
| 8 | Anfragen |
| 8.1 | VGN-Beitritt des Landkreises Coburg |
| Nichtöffentliche Sitzung | |
| TOP | Gegenstand |
| 2 | Zukunft FF Oberelldorf/Lechenroth |
Erster Bürgermeister Maximilian Neeb eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung des Stadtrates, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.
Öffentliche Sitzung
TOP 1 Genehmigung des Protokolls der Stadtratssitzung vom 24.10.2023
Beschluss:
Gegen das Protokoll der Stadtratssitzung vom 24.10.2023 erhoben sich keine Einwendungen.
| angenommen | Ja 16 - Nein 0 - Anwesend 16 |
TOP 2 Vollzug des BauGB – Bauleitplanung der Stadt Seßlach;
Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Friedhof“ im Stadtteil Dietersdorf, Stadt Seßlach
Behandlung der Stellungnahmen für die im Rahmen der Beteiligung Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Bedenken und Anregungen sowie Billigungs- und Satzungsbeschluss
Das Satzungsexemplar zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Friedhof“ im Stadtteil Dietersdorf und die Begründung des Ingenieurbüros Koenig + Kühnel vom 21.11.2023 werden zum Bestandteil des Protokolls erklärt.
Beschluss:
| 1. | Beschluss |
| Der Stadtrat der Stadt Seßlach beschließt hinsichtlich der vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Friedhof“ im Stadtteil Dietersdorf die Beschlussvorschläge gemäß dem Inhalt der Vorlage des Ingenieurbüros Koenig + Kühnel vom 21.11.2023, die zum Bestandteil des Beschlusses erklärt wird. |
| 2. | Satzungs- und Billigungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Friedhof“ im Stadtteil Dietersdorf |
| Das Satzungsexemplar des Bebauungsplanes i. d. Fassung vom 21.11.2023 wird in der vorliegenden Form mit den eingearbeiteten beschlossenen Änderungen gebilligt und der Bebauungsplan „Am Friedhof“ im Stadtteil Dietersdorf als Satzung beschlossen. |
| angenommen | Ja 15 - Nein 1 - Anwesend 16 |
TOP 3 Verabschiedung der ersten Nachtragshaushaltssatzung 2023 für die Stadt Seßlach
Der Entwurf für die Erste Nachtragshaushaltsatzung 2023, der Vorbericht und der Nachtragshaushaltsplan werden zum Bestandteil des Protokolls erklärt.
Beschluss:
Die Erste Nachtragshaushaltssatzung 2023 wird mit all ihren Bestandteilen wie vorgeschlagen beschlossen.
| angenommen | Ja 16 - Nein 0 - Anwesend 16 |
TOP 4 Spielplatz Seßlach;
Weiteres Vorgehen
Während der Erstellung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) wurde der vielfache Wunsch geäußert, den Spielplatz bei der Schule zu modernisieren und aufzuwerten. Dieser Wunsch wurde durch die Gründung einer Elterninitiative bekräftigt, welche sich für die Modernisierung des Spielplatzes ausspricht und engagiert. Im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept wurden die Kosten für eine Modernisierung des Spielplatzes auf rund 150.000,00 € festgesetzt. Hierfür gab es jedoch keinerlei Planungsgrundlage.
Die Verwaltung hat sich in den vergangenen Wochen und Monaten mit diesem Thema beschäftigt. Da es auch von der Bürgerschaft als eines der priorisierten Projekte angegeben war, wäre eine zeitnahe Umsetzung sehr wünschenswert. Verschiedene Planungsbüros für Spielplätze wurden angefragt. Bei einer Investitionssumme von rund 150.000,00 € belaufen sich die Planungskosten auf grob 40.000,00 €. Die Regierung von Oberfranken wurde daraufhin kontaktiert und mögliche Fördermodalitäten abgeklärt. Für eine Förderung des Spielplatzes bzw. des ganzen Areals ist eine großflächige Überplanung eines Landschaftsarchitekten notwendig. Dies bedeutet, dass hier die Kosten für eine Planung im Vorfeld notwendig sind. Außerdem wird für diese Planung eine Planungszeit von mindestens einem Jahr zugrunde gelegt. Der Fördersatz würde sich dann auf ca. 60 % der Maßnahme belaufen.
Eine mögliche Alternative ist, den Spielplatz ohne Förderung aus der Städtebauförderung zu bauen. Ein entsprechender Entwurf wurde bereits bei zwei Spielgeräteherstellern angefragt. Dieser könnte gemeinsam mit Vertretern des Stadtrates und der Elterninitiative sowie der Kinder überarbeitet werden. Eine zeitnahe Realisierung im nächsten Jahr wäre bei dieser Variante möglich.
Der Stadtrat müsste hierzu eine Investitionssumme im nächsten Haushaltsjahr zur Verfügung stellen. Nach Aussage der beiden Spielgerätehersteller wären für den Spielplatz 80.000,00 € ausreichend. Das wäre auch die Nettoinvestitionssumme der Stadt Seßlach für die Modernisierung des Spielplatzes mit Fördermitteln.
Es ergeht deshalb folgender
Beschluss:
Der Stadtrat stimmt der zweiten Variante zur Modernisierung des Spielplatzes ohne Fördermittel zu. Sobald beide Entwürfe der Spielgerätehersteller vorliegen, werden sich Vertreter des Stadtrates (Kinder- und Jugendbeauftragte) mit diesem beschäftigen und anschließend eine Besprechung mit der Elterninitiative über den weiteren Fortgang vereinbaren. Haushaltsmittel werden im Rahmen der Haushaltsberatung 2024 festgesetzt.
| angenommen | Ja 16 - Nein 0 - Anwesend 16 |
TOP 5 Bauanträge
Es lagen keine Bauanträge vor.
TOP 6 Sonstiges
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TOP 7 Mitteilungen des Bürgermeisters
| 1. | Freizeitanlage Autenhausen |
| Die bisherige Pächterin des Kiosks auf der Freizeitanlage Autenhausen Katharine Nimmesgern hat dem Bürgermeister am 13. November mitgeteilt, dass sie das Kiosk in der kommenden Saison 2024 nicht mehr pachten wird. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei Frau Nimmesgern für ihre Tätigkeit im Jahr 2023 bedanken. |
| Die Verwaltung bereitet in diesen Tagen die erneute Ausschreibung des Kiosks vor und wird diese dementsprechend veröffentlichen. |
| 2. | TSF – W FF Heilgersdorf |
| Die mit dem Bau des Fahrzeuges beauftragte Firma ADIK in Mudersbach hat die Vertreter der FF Heilgersdorf und der Stadt Seßlach zur Rohbauabnahme eingeladen. Diese findet am 13. Dezember 2023 statt. Ich hoffe, dass nach der Rohbauabnahme der weitere Bau des Fahrzeuges zügig vorangeht. |
Zur Kenntnis genommen
TOP 8 Anfragen
TOP 8.1 VGN-Beitritt des Landkreises Coburg
Bezüglich des VGN-Beitrittes des Landkreises Coburg wird nachgefragt, welche Veränderungen sich hier für die Stadt Seßlach ergeben. Dem Bürgermeister liegen zum aktuellen Zeitpunkt keine Erkenntnisse darüber vor. Er wird sich jedoch um weitere Informationen bemühen.
Des Weiteren wird gebeten, das Gespräch mit der SÜC aufzunehmen, um möglicherweise eine zukünftige Stadtbusanbindung generieren zu können.
Zur Kenntnis genommen
Bekanntgaben aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung
TOP 2 Zukunft FF Oberelldorf/Lechenroth
Nach einer Dienstversammlung der FF Oberelldorf mit LG Lechenroth wurde der Bürgermeister beauftragt, mit der FF Unterelldorf über einen möglichen Zusammenschluss mit der sich neu zu gründenden „LG Alstergrund“ – bestehend aus der FF Oberelldorf mit LG Lechenroth – zu sprechen.
Dieses Gespräch wurde geführt. Teilgenommen haben: der 1. Kommandant der FF Unterelldorf Norbert Brückner, der 2. Kommandant der FF Unterelldorf Marcel Schmul sowie der Gruppenführer der FF Oberelldorf / LG Lechenroth Rolf Deschner und der Bürgermeister.
Bei diesem Gespräch wurden der Sachverhalt und mögliche Vorgehensweisen besprochen. Die Kameraden der FF Unterelldorf haben sich Bedenkzeit erbeten. Bei einem erneuten persönlichen Gespräch Anfang November teilte der 1. Kommandant der FF Unterelldorf Norbert Brückner dem Bürgermeister und Rolf Deschner mit, dass er sich eine rechtliche Zusammenführung derzeit noch nicht vorstellen könne. Er bietet aber an, im Jahr 2024 gemeinsame Übungen durchzuführen. Sollte hier die Teilnahmequote der Kameradinnen und Kameraden der FF Oberelldorf / LG Lechenroth recht groß sein und beide Wehren miteinander gut harmonieren, kann er sich eine Zusammenführung ab dem Jahr 2025 vorstellen.
Die bestehende FF Oberelldorf / LG Lechenroth hat seit mehreren Jahren keinen ordentlichen Übungsbetrieb abgehalten. Aus diesem Grund wäre es ohnehin so, dass die derzeitige Einsatzbereitschaft nicht gewährleistet ist. Aus diesem Grund wurde für die Feuerwehr bereits der sogenannte Status 6 (nicht einsatzbereit) gemeldet. Der Übungsbetrieb soll unter der Federführung der FF Unterelldorf und Gruppenführer Rolf Deschner im Jahr 2024 wieder aufleben. Der Einsatzstatus soll aber weiterhin bei Status 6 bleiben.
Der Kreisbrandmeister Johannes Kempinski wäre mit diesem Vorgehen einverstanden. Eine erneute Betrachtung des Sachverhaltes wird für den Herbst 2024 vorgeschlagen. Dann soll auch endgültig über die rechtliche Zukunft der FF Oberelldorf mit LG Lechenroth entschieden werden.
Bereits im Vorfeld dieser Entscheidung soll die bestehende Ausrüstung und das vorhandene Material zusammengeführt und im Gerätehaus in Lechenroth stationiert werden.
Es ergeht folgender
Beschluss:
Der Vorgehensweise wird zugestimmt.
| angenommen | Ja 16 - Nein 0 - Anwesend 16 |