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Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Seßlach
Ausgabe 11/2023
Rathaus aktuell
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Bekanntgaben aus der Sitzungsniederschrift über die Sitzung des Stadtrates

Sitzungsdatum:

Dienstag, 18.04.2023

Beginn:

19:00 Uhr

Ende:

19:30 Uhr (Ende des öffentlichen Teils: 19:15 Uhr)

Ort:

Seßlach - Rathaussitzungssaal

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

TOP

Gegenstand

Änderung Tagesordnung

1

Genehmigung des Protokolls der Stadtratssitzung vom 21.03.2023

2

Ehrung von langjährigen Feldgeschworenen

3

Vollzug der Schöffenbekanntmachung;

Aufstellung einer Vorschlagsliste für Schöffen

4

Überprüfung der Höhe und mögliche Anpassung der Essensgebühren für die Kindertagesstätten, Nachmittagsbetreuung und Ganztagsklasse

5

Bauanträge

6

Dorferneuerung Merlach - Gleismuthhausen;

Zustimmung Kostenvereinbarung Abriss Gleismuthhausen 9

7

Sonstiges

8

Mitteilungen des Bürgermeisters

9

Anfragen

9.1

Bürgerversammlungen 2023

9.2

ISEK

Erster Bürgermeister Maximilian Neeb eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung des Stadtrates, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.

Öffentliche Sitzung

Änderung Tagesordnung

Beschluss:

Der Tagesordnungspunkt 1 im nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung wird in den öffentlichen Teil als Tagesordnungspunkt 6 verschoben.

angenommen Ja 15 - Nein 0 - Anwesend 15

TOP 1 Genehmigung des Protokolls der Stadtratssitzung vom 21.03.2023

Beschluss:

Gegen das Protokoll der Stadtratssitzung vom 21.03.2023 erhoben sich keine Einwendungen.

angenommen Ja 15 - Nein 0 - Anwesend 15

TOP 2 Ehrung von langjährigen Feldgeschworenen

Bürgermeister Maximilian Neeb begrüßt Herrn Günter Jahrsdörfer und spricht dankende Worte, auch im Namen des Landratsamtes Coburg und des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, für seine langjährige Tätigkeit als Feldgeschworener aus.

Zur Kenntnis genommen

TOP 3 Vollzug der Schöffenbekanntmachung;

Aufstellung einer Vorschlagsliste für Schöffen

Die Städte und Gemeinden müssen in jedem 5. Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffen aufstellen. Die nächste Liste ist in diesem Frühjahr für die kommenden 5 Jahre aufzustellen. Für die Aufnahme von Personen in diese Liste ist die Zustimmung von 2/3 der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates erforderlich. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

Die Vorschlagsliste ist nach Beschlussfassung durch den Stadtrat eine Woche zu jedermanns Einsicht aufzulegen. Darauf wird im Mitteilungsblatt noch gesondert hingewiesen.

Die in die Liste aufzunehmenden Personen sollen über die beabsichtigte Aufnahme, sowie über die Hinderungs- und Ablehnungsgründe gesondert unterrichtet werden. Die Schöffen selbst werden durch einen unabhängigen Wahlausschuss beim jeweiligen Amtsgericht gewählt. Diejenigen vorgeschlagenen Personen, die bis Ende Dezember 2023 keine Benachrichtigung von ihrer Wahl zum Schöffen erhalten haben, können davon ausgehen, dass sie nicht berücksichtigt worden sind.

In die Vorschlagsliste können maximal 5 Personen aufgenommen werden.

Folgende Personen haben sich um das Amt des Schöffen schriftlich bei der Stadt beworben:

Brandl Kerstin, Dietersdorf

Gruber Manuel, Autenhausen

Hofmann Klaus, Autenhausen

Neubauer Roland, Heilgersdorf

Nußwaldt Joshua, Gemünda

Rößner Josef, Seßlach

Stiller Martin, Seßlach

Vorderwülbecke Alexandra, Seßlach

Weikard Reiner, Gleismuthhausen

Wöhner Andre, Merlach

Beschluss:

Über die, in der Vorschlagsliste aufgeführten Personen, die sich bei der Stadt gemeldet haben, wird wie folgt einzeln abgestimmt: Abstimmungsergebnis:

Nr. 01 Brandl Kerstin, Dietersdorf

15:0

Nr. 02 Gruber Manuel, Autenhausen

0:15

Nr. 03 Hofmann Klaus, Autenhausen

15:0

Nr. 04 Neubauer Roland, Heilgersdorf

15:0

Nr. 05 Nußwaldt Joshua, Gemünda

0:15

Nr. 06 Rößner Josef, Seßlach

0:15

Nr. 07 Stiller Martin, Seßlach

0:15

Nr. 08 Vorderwülbecke Alexandra, Seßlach

15:0

Nr. 09 Weikard Reiner, Gleismuthhausen

0:15

Nr. 10 Wöhner Andre, Merlach

15:0

TOP 4 Überprüfung der Höhe und mögliche Anpassung der Essensgebühren für die Kindertagesstätten, Nachmittagsbetreuung und Ganztagsklasse

Auf Grund der allgemeinen Kostensteigerungen im Jahr 2022 hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 20.09.2022 eine Erhöhung der Essensgebühren für die Kindertagesstätten, die Nachmittagsbetreuung und die Ganztagsklasse mit Wirkung vom 01.11.2022 beschlossen. Demnach wird aktuell für ein Essen in den Kindertagesstätten 3,20 €, in der Nachmittagsbetreuung 3,30 € und in der Schule (Ganztagsklasse) 3,70 € gezahlt.

Vorgesehen war außerdem, dass nach Vorliegen des Jahresergebnisses 2022 eine Berechnung der Kostendeckung in diesem Jahr sowie eine Neukalkulation für 2023 erfolgen soll. Nachdem die Einschränkungen durch die Corona-Krise 2022 weitestgehend weggefallen sind, sind nach Ablauf des Jahres 2022 erstmalig belastbare Zahlen im Hinblick auf die Anzahl der Essen vorhanden.

Insgesamt wurden im Jahr 2022 knapp 20.400 Essen in der Schulküche zubereitet, davon ca. 12.400 für die KiTa, ca. 5.200 für die NaMiBe und knapp 2.800 für die Ganztagsklasse.

Im Jahr 2022 standen den Kosten in Höhe von ca. 63,4 T€ (Personal und Lebensmittel) Einnahmen in Höhe von ca. 58,3 T€ (Einnahmen KiTa, NaMiBe und GTK) gegenüber, so dass ein Defizit von ca. 5,1 T€ erwirtschaftet worden ist. Die Erhöhung der Essensgebühren wirkte sich nur in den Monaten November und Dezember 2022 positiv auf das Jahresergebnis aus.

Im Jahr 2023 werden die Personalkosten auf Grund der Tarifverhandlungen mit hohen Forderungen der Gewerkschaften und die Preissteigerung bei den Lebensmitteln zu geplanten Kosten von ca. 68 T€ führen. Der Kalkulation wurden die oben genannten Anzahlen an Essen zugrunde gelegt.

Bei einer Beibehaltung der aktuellen Gebühren würde sich ein Defizit von knapp 1 T€ ergeben.

Vorgeschlagen wird nach Abstimmung mit der Kindergartenleitung die Erhöhung auf 3,50 € pro Essen für die Kindertagesstätte.

In den beiden weiteren Kindertagesstätten im Stadtgebiet wird nach Auskunft der Kindergartenleitung bereits heute einen Betrag von 3,50 € pro Essen gezahlt. Der Kindergarten in Gemünda wird aktuell vom Jugendhilfezentrum DON BOSCO in Maroldsweisach beliefert. Insofern soll mit einem Preis von 3,50 € pro Essen für den Kindergarten in Seßlach der Preis angeglichen werden. Für die Kinder der Nachmittagsbetreuung wird eine Erhöhung auf 3,60 € pro Essen und für die Ganztagsklasse in Höhe von 4,00 € vorgeschlagen.

Daraus errechnet sich ein Überschuss von ca. 5,1 T€ - berechnet auf das Gesamtjahr 2023. Bei einer Anpassung zum 01.09.2023 (Beginn des neuen Kindergartenjahres bzw. Beginn des Schuljahres im September) verringert sich der Überschuss im Jahr 2023 entsprechend.

Beschluss:

Die Essensgebühren für die Kindertagesstätten und die Nachmittagsbetreuung der Stadt Seßlach sowie für die Ganztagsklasse der Schule Seßlach werden ab 01.09.2023 neu festgesetzt:

Kindertagesstätte

3,50 € pro Essen

Nachmittagsbetreuung

3,60 € pro Essen

Ganztagsklasse

4,00 € pro Essen

angenommen Ja 15 - Nein 0 - Anwesend 15

TOP 5 Bauanträge

Es lagen keine Bauanträge vor.

TOP 6 Dorferneuerung Merlach - Gleismuthhausen;

Zustimmung Kostenvereinbarung Abriss Gleismuthhausen 9

Der Entwurf der Kostenvereinbarung zwischen der Stadt Seßlach und der Teilnehmergemeinschaft Gleismuthhausen - Merlach II wird zum Bestandteil des Protokolls erklärt.

Beschluss:

Der Stadtrat stimmt der Vereinbarung zwischen der TG Gleismuthhausen - Merlach II und der Stadt Seßlach über die Kostenbeteiligung an der Maßnahme „Gebäudeabbruch Haus Nr. 9 in Gleismuthhausen“ (MKZ 402 01-0) zu.

angenommen Ja 15 - Nein 0 - Anwesend 15

TOP 7 Sonstiges

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TOP 8 Mitteilungen des Bürgermeisters

1. Dorferneuerung Merlach – Gleismuthhausen

Am 17.04.2023 fand eine Vorstandssitzung der Teilnehmergemeinschaft zur Dorferneuerung Merlach – Gleismuthhausen statt. In dieser Sitzung wurde u. a. der Vorentwurf zur Straßenraumgestaltung in Gleismuthhausen vorgestellt. Der Entwurf befindet sich derzeit in der internen Prüfung beim Amt für Ländliche Entwicklung. Sobald dieses den Vorentwurf freigibt, wird die weitere Planung vorgenommen. Diese soll im laufenden Jahr abgeschlossen sein.

2. Regionalbudget der Initiative Rodachtal

Am morgigen Mittwoch, den 19.04.2023 findet die Jurysitzung für das Regionalbudget der Initiative Rodachtal (5 für 500) statt. Es wurden wieder zahlreiche Projekte aus den Mitgliedskommunen der Initiative Rodachtal eingereicht - darunter auch viele gute Projektideen aus dem Stadtgebiet Seßlach. Die Antragsteller erhalten zeitnah nach der Jurysitzung eine Mitteilung zu ihren eingereichten Projekten.

3. Einladung zum „Tag des Bieres 2023“

Am Sonntag, den 23.04.2023 wird die aus Pandemiegründen verschobene offizielle Einweihung der „Alten Schmiede“ nachgeholt. Ganz bewusst wurde hierfür der 23. April – der Tag des Bieres – ausgewählt. Die Seßlacher Brauhausfreunde haben die „Alte Schmiede“ zu einem Schmuckstück saniert und würden sich über Besucherinnen und Besucher zur kleinen Einweihungsfeier freuen. Diese findet um 11:00 Uhr statt. Es wird einen kurzen Rückblick über die Sanierung des Gebäudes geben. Außerdem werden die Vertreter der Kirchen eine Segnung vornehmen. Nach dem kurzen offiziellen Teil findet ein Frühschoppen statt.

Zur Kenntnis genommen

TOP 9 Anfragen

TOP 9.1 Bürgerversammlungen 2023

Auf Nachfrage teilt der Bürgermeister mit, dass er die noch ausstehenden Bürgerversammlungen in den kommenden vierzehn Tagen terminieren wird.

Zur Kenntnis genommen

TOP 9.2 ISEK

Auf Nachfrage zum Sachstand des ISEK teilt der Bürgermeister mit, dass es so bald wie möglich einen Termin mit Frau Maier von der Regierung von Oberfranken geben wird, um zu entscheiden, welche Projekte in naher Zukunft vorangebracht werden sollen und auch zeitnah umgesetzt werden können.

Zur Kenntnis genommen