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Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Seßlach
Ausgabe 11/2024
Rathaus aktuell
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1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Seßlach (BGS-EWS)

Aufgrund der Art. 5 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Seßlach folgende 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Seßlach (BGS-EWS) vom 20.04.2016:

§ 1

Der § 9a erhält folgende Fassung:

Die Grundgebühr beträgt für jedes Grundstück, das an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossen ist, 90,00 € pro Jahr.

§ 2

Der § 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden.

Die Gebühr beträgt pro m³ Abwasser  —  3,24 €.

§ 3

Die Satzung tritt am 01.07.2024 in Kraft.

Vorstehende Änderungssatzung wurde vom Stadtrat am 14.05.2024 beschlossen, sie wird hiermit ausgefertigt und bekannt gemacht.

Seßlach, den 15.05.2024
Stadt Seßlach
gez.
Maximilian Neeb
Erster Bürgermeister