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Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Seßlach
Ausgabe 11/2024
Rathaus aktuell
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Wichtige Hinweise für unsere Bürgerinnen und Bürger zum Denkmalschutz

Denkmalschutz?! Ensembleschutz?! - Was heißt das eigentlich?

Ensemble meint eine Gruppe von Gebäuden, die zusammen ein historisches Orts-, Platz- oder Straßenbild darstellen. Dieses Ensemble ist deshalb als Ganzes erhaltenswürdig. Einzelne Gebäude innerhalb des Ensembles können auch Einzeldenkmäler sein.

So steht z. B. die gesamte Altstadt von Seßlach (einschl. Stadtmauer und Zwinger) unter Ensembleschutz. Somit müssen Sie alle von außen sichtbaren Veränderungen an der Fassade und im Dachbereich rechtzeitig vor Beginn einer Baumaßnahme von der Unteren Denkmalschutzbehörde (Landratsamt Coburg) genehmigen lassen - auch wenn keine Baugenehmigung nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) nötig ist.

Dies gilt insbesondere für folgende Veränderungen:

Erneuern/Instandsetzen von Fenstern, Türen und Hoftoren

Erneuern/Instandsetzen von Dachdeckung, Kaminen und Verblechungen (auch Regenrinnen)

Einbau von Dachflächenfenstern und Erkern (Dachgauben)

Neuanstriche, Instandsetzung von Stein- und Schieferfassaden

Überdachungen, Vordächer, Eingangstreppen, Markisen, Terrassen, Balkone

Änderung/Errichtung von Einfriedungen

Errichtung von Nebengebäuden

Gebäudeabbrüche

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Ihr Haus ist ein Einzeldenkmal?

Sie müssen nicht nur alle Veränderungen an der Fassade und im Dachbereich, sondern auch alle Baumaßnahmen im Inneren des Gebäudes von der Unteren Denkmalschutzbehörde genehmigen lassen - auch wenn keine Baugenehmigung nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) nötig ist.

Sie brauchen darüber hinaus auch eine Genehmigung für alle Baumaßnahmen, die auch für Häuser verlangt werden, die im Ensemblegebiet liegen und keine Einzeldenkmäler sind. Bei nach den Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung (BayBO) genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen entfällt die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis. Die denkmalpflegerischen Belange werden in diesen Fällen im Baugenehmigungsverfahren geprüft.

Antragsstellung:

Es ist erforderlich, dass über die Stadt Seßlach ein Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis (mit entsprechender Beschreibung des Vorhabens und Fotos des Anwesens) mindestens zweifach vorgelegt wird. Diesen Antrag finden Sie auf der Internetseite: www.landkreis-coburg.de.

Für Rückfragen und Beratung steht Ihnen zur Verfügung:

Stadt Seßlach

Landratsamt Coburg

Bauamt

Untere Denkmalschutzbehörde

Manuel Keller

Frau Ramona Weidner

Tel.: 09569/922528

Tel.: 09561/5144103

Mail: manuel.keller@sesslach.de

Mail: ramona.weidner@landkreis-coburg.de