| Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung | Allertshausen (vgl. §§ 151 ff. FlurbG) |
| Markt | Maroldsweisach |
| Landkreis | Haßberge |
| VKZ | 740841 |
Die Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Allertshausen blieb als Körperschaft des öffentlichen Rechts über die Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens (vgl. § 149 FlurbG) hinaus bestehen (vgl. §§ 151 ff. FlurbG).
Die Eigentümer und Erbbauberechtigten jener Grundstücke, welche zum Flurbereinigungsgebiet (Stand: Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens) gehören, werden zu einer
Teilnehmerversammlung
eingeladen.
| Versammlungsort: | Allertshausen, im "Haus der Bäuerin" |
| Versammlungszeit: | Mittwoch, den 10.06.2026 um 19:00 Uhr |
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung durch den Vorstandsvorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Allertshausen |
| 2. | Bericht des Vorstandsvorsitzenden |
| 3. | Bericht des Kassiers |
| 4. | Bericht der Kassenprüfer |
| 5. | Entlastung des Vorstandes |
| 6. | Erläuterung der Möglichkeit der Auflösung der Flurbereinigungsgenossenschaft sowie der Bildung des Wahlausschusses |
| 7. | Auflösung oder Fortbestand der Flurbereinigungsgenossenschaft |
Wahlberechtigung:
Wahlberechtigt sind Teilnehmer (Teilnehmer sind jene Eigentümer von Grundstücken, welche zum Flurbereinigungsgebiet gehören). Erbbauberechtigte stehen Eigentümern gleich. Jeder anwesende Teilnehmer (jede anwesende Teilnehmerin) hat eine Stimme.
Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer; einigen sich diese nicht über die Stimmabgabe, so kann das Wahlrecht nicht ausgeübt werden.
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Vollmachten berechtigen den Bevollmächtigten (die Bevollmächtigte) nicht zu einer mehrfachen Stimmabgabe. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen.
Entsprechende Vollmachtsformulare liegen beim Unterzeichner dieser Bekanntmachung und Ladung bereit.