Az.: 3-2-0375
Schlussfeststellung
| 1. | Gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), wird das Flurbereinigungsverfahren „Kreckaue“, Landkreis Hildburghausen, mit den folgenden Feststellungen abgeschlossen: |
| 1.1 | Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt. |
| 1.2 | Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. |
| 1.3 | Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen. |
| 2. | Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft „Kreckaue“ ist das Flurbereinigungsverfahren „Kreckaue“ beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen. |
| 3. | Der Flurbereinigungsgemeinde Stadt Heldburg werden die in § 150 FlurbG bezeichneten Unterlagen zur Aufbewahrung übergeben. |
| 4. | Je eine mit Gründen versehene Ausfertigung dieser Schlussfeststellung liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung für |
| - | die Flurbereinigungsgemeinde Stadt Heldburg sowie die angrenzenden Gemeinden Stadt Ummerstadt, Westhausen und Straufhain im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg sowie für die angrenzenden Gemeinden |
| - | Stadt Bad Rodach im Rathaus der Stadtverwaltung, Markt 1, 96476 Bad Rodach und |
| - | Stadt Seßlach im Rathaus der Stadtverwaltung, Marktplatz 98, 96145 Seßlach, |
während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation,
Flurbereinigungsbereich Südwestthüringen,
Frankental 1, 98617 Meiningen
einzulegen.
Datenschutzrechtlicher Hinweis
Im oben genannten Flurbereinigungsverfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.
Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartner sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tlbg.thueringen.de/datenschutz abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.