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Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Seßlach
Ausgabe 13/2023
Rathaus aktuell
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Bekanntgaben aus der Sitzungsniederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Sitzungsdatum:

Dienstag, 23.05.2023

Beginn:

19:00 Uhr

Ende:

20:15 Uhr

Ort:

Seßlach - Rathaussitzungssaal

Tagesordnung

Nichtöffentliche Sitzung

TOP

Gegenstand

1

Genehmigung des Protokolls der Ausschusssitzung vom 25.04.2023

2

Festlegung der Hallennutzungsgebühren für die Schulturnhalle durch die Sportvereine

3

Aufwandsentschädigung und finanzielle Leistungen für Feuerwehrausbildungen

6

Anfragen

6.1

Baugebiet Heilgersdorf

Erster Bürgermeister Maximilian Neeb eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.

TOP 1 Genehmigung des Protokolls der Ausschusssitzung vom 25.04.2023

Beschluss:

Gegen das Protokoll der Ausschusssitzung vom 25.04.2023 erhoben sich keine Einwendungen.

angenommen Ja 7 - Nein 0 - Anwesend 7

TOP 2 Festlegung der Hallennutzungsgebühren für die Schulturnhalle durch die Sportvereine

Die Schulturnhalle in Seßlach wurde in den vergangenen Jahren während der Abendstunden regelmäßig von verschiedenen Sportvereinen des Stadtgebietes genutzt.

Dabei hat der Arbeitskreis Sport für die Sommermonate und für die Wintermonate jeweils einen Hallenbelegungsplan mit den interessierten Vereinen abgestimmt.

Vor der Pandemie wurden pro Stunde Hallennutzung 6,00 € an Gebühren erhoben, wobei für die Zeiten der Kinder- und Jugendarbeit keine Kosten erhoben worden sind. Die Vorgehensweise sah so aus, dass sich die Vereine nach jedem Termin der Hallennutzung in eine Liste eingetragen haben, diese regelmäßig vom Hausmeister der Schule im Bürgerbüro abgegeben worden ist und von dort die Rechnungen an die Sportvereine gestellt worden sind.

Zur damaligen Zeit kam es jedoch vor, dass Einträge vergessen worden sind und deshalb nicht alle Zeiten abgerechnet werden konnten. Den Schließdienst hat nach dem Belegungsplan eine Reinigungskraft übernommen, die von den Vereinen verständigt werden sollte, wenn die Nutzung einmal nicht erfolgt. Auch diese Informationen sind nicht immer vorgenommen worden, so dass der Schließdienst auch dann erfolgt ist, wenn kein Verein in der Halle gewesen ist.

In den Pandemiejahren waren sportliche Aktivitäten teilweise ganz untersagt oder nur in kleinen Gruppen möglich, so dass in dieser Zeit auch als Entlastung der Vereine auf die Gebührenerhebung verzichtet worden ist. Nachdem die Beschränkungen nunmehr vollständig aufgehoben worden sind, wurde verwaltungsseitig beschlossen, die Benutzungsgebühren ab dem Sommerhalbjahr 2023 wieder zu erheben.

Auf Grund der oben geschilderten Problematik der Listeneintragungen und des Schließdienstes hat die Finanzverwaltung folgende Vorgehensweise erarbeitet:

Im Arbeitskreis Sport wird nach wie vor der Hallenbelegungsplan je Halbjahr festgelegt. An der Gebühr von 6,00 € je Stunde wird festgehalten. Die Vereine melden an die Vorsitzende des Arbeitskreises, in welchem Zeitraum (Kalenderwoche von – Kalenderwoche bis) die Nutzung erfolgen soll. Den Vereinen werden die Nutzungsdauern abzüglich der Ferienzeiten und inklusive der nicht wahrgenommenen Termine in Rechnung gestellt. Damit entfällt die Eintragung in eine Liste und die mehrmalige Abrechnung. Der Schließdienst wird weiterhin von der bisher zuständigen Reinigungskraft übernommen; bei Nichtnutzung erfolgt die Meldung weiter direkt dorthin. Begründet wird diese Vorgehensweise damit, dass die Kosten für die Unterhaltung (Personalkosten für Reinigung und Schließdienst, Heizung, Wasser etc.) gestiegen sind.

Nach Information der Vereine beim AK Sport am 16.03.2023 sind bei der Stadt Rückmeldungen von Vereinen eingegangen, wonach die Gebühr von 6,00 € pro Stunde als zu hoch angesehen wird und die Erhebung bei Kinder- und Jugendgruppen auf Unverständnis stößt.

Aus Gründen der entstehenden (höheren) Kosten und des entstehenden Organisationsaufwandes im Zusammenhang mit der Nutzung ist die Finanzverwaltung jedoch der Ansicht, dass an der obenstehenden Vorgehensweise und der Höhe der Gebühr festgehalten werden soll.

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, für die Nutzung der Schulturnhalle durch Seßlacher Vereine eine Gebühr von 7,00 € pro Stunde einheitlich für alle Erwachsenen - Gruppen für alle je Halbjahr per Hallenbelegungsplan festgelegten Termine abzüglich der Ferienzeiten zu erheben. Die Gebühr wird zu Beginn eines Halbjahres den Vereinen in einer Summe in Rechnung gestellt.

Eine Benutzungsgebühr für Kinder und Jugendliche fällt nicht an. Die Kämmerei wird gebeten, den Sachverhalt nach einem Jahr nochmals zu überprüfen.

angenommen Ja 7 - Nein 0 - Anwesend 7

TOP 3 Aufwandsentschädigung und finanzielle Leistungen für Feuerwehrausbildungen

In den vergangenen Wochen gab es immer wieder unterschiedliche Anfragen bezüglich einer Aufwandsentschädigung bzw. Übernahme von Bewirtungskosten bei feuerwehrtechnischen Ausbildungen.

Bereits seit vielen Jahren ist es so, dass die Feuerwehrvereine jährlich einen Zuschuss in Höhe von 75,00 € bekommen. Dieser ist für die Kameradschaftspflege gedacht. Weiterhin ist es seit vielen Jahren üblich, dass beim Ablegen einer Leistungsprüfung die Stadt Seßlach auf Antrag 50,00 € an den Feuerwehrverein überweist. Diese Summe dient als Zuschuss zu einem gemeinsamen Abschlussessen nach bestandener Leistungsprüfung. Um dies zu verfestigen und auch um eine einheitliche Regelung zu haben, ist es angebracht, die Zuschüsse festzulegen und zu beschließen.

Es ergeht folgender

Beschluss:

Folgende Zuschüsse bzw. finanzielle Leistungen werden ab dem 01.07.2023 festgelegt:

Zuschuss bei einer Leistungsprüfung an den jeweiligen

Feuerwehrverein je Feuerwehrdienstleistenden aus dem Stadtgebiet  —  7,50 €

Abschlussprüfungen MTA (modulare Truppmannausbildung)

und Truppführer je Feuerwehrdienstleistenden aus dem Stadtgebiet  —  7,50 €

Maschinistenausbildung je Feuerwehrdienstleistenden aus dem Stadtgebiet  —  7,50 €

Die Beträge werden auf Antrag an den jeweiligen Feuerwehrverein (Ausrichter) überwiesen. Ein Rechnungsnachweis ist nicht erforderlich; jedoch sind die Namen der Teilnehmer zu benennen.

angenommen Ja 7 - Nein 0 - Anwesend 7

TOP 6 Anfragen

TOP 6.1 Baugebiet Heilgersdorf

Es wird nochmals gebeten, das Heilgersdorfer Baugebiet in die Bewerbung zu geben. Dies soll vorerst weiter kostenfrei über die Sozial Media Kanäle der Stadt Seßlach erfolgen.

Zur Kenntnis genommen