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Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Seßlach
Ausgabe 13/2024
Rathaus aktuell
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Bekanntgaben aus der Sitzungsniederschrift über die Sitzung des Stadtrates

Sitzungsdatum:

Dienstag, 14.05.2024

Beginn:

19:00 Uhr

Ende:

21:20 Uhr (Ende des öffentlichen Teils: 20:30 Uhr)

Ort:

Seßlach - Rathaussitzungssaal

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

TOP

Gegenstand

1

Genehmigung des Protokolls der Stadtratssitzung vom 16.04.2024

2

Vollzug des BauGB - Bauleitplanung der Stadt Seßlach;

2.1

Antrag der Fa. IBC Solar AG vom 24.04.2024 auf Einleitung des Bauleitverfahrens mit Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung und Auslegung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Oberelldorf“ im Parallelverfahren

3

Erlass einer 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Seßlach (BGS - EWS) vom 20.04.2016

4

Freizeitanlage Autenhausen

4.1

Organisation Bad Öffnungszeiten / Schließtag

5

Bestätigung des neugewählten Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters der FF Seßlach

6

Bauanträge

7

Sonstiges

8

Mitteilungen des Bürgermeisters

9

Anfragen

9.1

Feuerlöschteich Lechenroth Zaunanlage

9.2

Mobilfunk im Stadtgebiet

Erster Bürgermeister Maximilian Neeb eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung des Stadtrates, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.

TOP 1

Genehmigung des Protokolls der Stadtratssitzung vom 16.04.2024

Beschluss:

Gegen das Protokoll der Stadtratssitzung vom 16.04.2024 erhoben sich keine Einwendungen.

angenommen Ja 15 - Nein 0 - Anwesend 15

TOP 2

Vollzug des BauGB - Bauleitplanung der Stadt Seßlach;

TOP 2.1

Antrag der Fa. IBC Solar AG vom 24.04.2024 auf Einleitung des Bauleitverfahrens mit Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung und Auslegung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Oberelldorf“ im Parallelverfahren

Zur Behandlung dieses Tagesordnungspunktes begrüßt der Erste Bürgermeister Maximilian Neeb Herrn Toni Dippold und Frau Tanja Fuchs von der Firma IBC SOLAR AG. Herr Dippold und Frau Fuchs stellen dem Gremium das Vorhaben vor und beantworten die Fragen aus den Reihen des Stadtrates.

Der Antrag der Firma IBC SOLAR AG vom 24.04.2024 und die PowerPoint - Präsentation werden zum Bestandteil des Protokolls erklärt.

Die IBC SOLAR AG möchte im gekennzeichneten Bereich auf einer Teilfläche mit insgesamt ca. 9 ha eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Nennleistung von ca. 9,2 MWp errichten. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG) regelt die Vergütung von Strom aus solarer Strahlungsenergie. Dort werden die Rahmenbedingungen für die Einspeisung von erneuerbarer Energie in das öffentliche Stromnetz geregelt. Welche Photovoltaik-Freiflächenanlagen konkret gefördert werden, bestimmt sich nach dem Ausgang eines wettbewerblichen Ausschreibungsverfahrens, das die Bundesnetzagentur durchführt.

Die IBC SOLAR AG möchte sich mit der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage dort um einen Zuschlag bewerben. Voraussetzung für die Teilnahme ist u. a. ein Aufstellungsbeschluss des Stadtrats für einen Bebauungsplan zum Zwecke der Errichtung einer Freiflächenanlage und die Hinterlegung von Sicherheiten bei der Bundesnetzagentur. Weiterhin dient die Durchführung des Bauleitplanverfahrens der Schaffung des Planungsrechts. Sämtliche Kosten dafür übernimmt die Antragstellerin. Die Kostenübernahme und die Rückbausicherung nach Nutzungsende werden im noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrag geregelt.

Beschluss:

Für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage im benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiet wird die Einleitung eines Bauleitverfahrens gemäß § 2 BauGB mit Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Oberelldorf“ im Parallelverfahren beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nummer 69, 70, 72, 73, 75 und 76, Gemarkung Oberelldorf. Die Lage ist aus dem markierten Luftbild und der Flurkarte aus dem Bayern Atlas ersichtlich. Diese sind Bestandteil des Beschlusses.

Antragstellerin ist IBC SOLAR AG, Bad Staffelstein.

abgelehnt Ja 3 - Nein 12 - Anwesend 15

TOP 3

Erlass einer 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Seßlach (BGS - EWS) vom 20.04.2016

Die aktuelle Grundgebühr (§ 9a der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)) und die Einleitungsgebühr (§ 10 BGS-EWS) wurden zuletzt zum 01.07.2016 angepasst.

Eine Neukalkulation unter Berücksichtigung der angenommenen Einnahmen und Ausgaben für die Jahre 2024 bis 2028 und der Über- und Unterdeckung aus den Jahren 2016 bis 2019 für das Stadtgebiet Seßlach ergab einen durchschnittlichen jährlichen Fehlbetrag von 279.000,00 €.

Um diese Fehlbeträge auszugleichen, wird folgende Gebührenanpassung ab dem 01.07.2024 vorgeschlagen:

a) Grundgebühr:

von derzeit 80,00 € um 10,00 € auf 90,00 € pro Jahr und Grundstück

b) Verbrauchsgebühr:

von derzeit 1,68 €/m³ um 1,56 €/m³ auf 3,24 €/m³ Abwasser.

Es wird vorgeschlagen, die 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Seßlach zu beschließen.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt eine 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Seßlach vom 20.04.2016, die zum Bestandteil des Protokolls erklärt wird.

angenommen Ja 15 - Nein 0 - Anwesend 15

TOP 4

Freizeitanlage Autenhausen

TOP 4.1

Organisation Bad Öffnungszeiten / Schließtag

Die Freibadsaison im Jahr 2024 beginnt offiziell am 01.06.2024. Es wird vorerst keinen Schließtag geben. Der angedachte Schließtag wird mit eigenem Personal überbrückt und in den Nachmittagsstunden durch den Förderverein abgedeckt. An dieser Stelle ergeht ein herzlicher Dank an die Mitglieder des Fördervereins, die auch dieses Jahr wieder zur Sicherstellung des Badebetriebes beitragen.

Wie im Vorjahr gilt auch in diesem Jahr, dass es witterungsbedingt durchaus Schließtage geben kann. Diese werden jeweils durch Aushang am Freibad bekannt gegeben.

Zur Kenntnis genommen

TOP 5

Bestätigung des neugewählten Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters der FF Seßlach

Beschluss:

Der nachfolgend aufgeführte neugewählte Kommandant und dessen Stellvertreter werden vom Stadtrat in ihrem Amt bestätigt:

FF Seßlach

Erster Kommandant

Frank Böhm

Erster stellv. Kommandant

Martin Zänger

Die vorgeschriebenen Lehrgänge sind innerhalb eines angemessenen Zeitraumes abzulegen. Als angemessen gilt bei einem abzulegenden Lehrgang ein Zeitraum von 1 Jahr, bei zwei abzulegenden Lehrgängen von 1 ½ Jahren. Eine Verlängerung dieser Fristen ist zu begründen und nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.

Die Bestätigung erfolgt auf Widerruf und unter Vorbehalt bis zum Nachweis der erforderlichen Mindestvoraussetzungen.

angenommen Ja 15 - Nein 0 - Anwesend 15

TOP 6

Bauanträge

Es lagen keine Bauanträge vor.

TOP 7

Sonstiges

---

TOP 8

Mitteilungen des Bürgermeisters

1. Verpachtung Schwimmbad - Kiosk Autenhausen

Nachdem die eigentliche Pächterin aus privaten Gründen nun doch nicht zur Verfügung stand, konnte ein neuer Pächter gefunden werden. Daloob Marfoo, der bereits in Niederfüllbach einen Imbissbetrieb leitet, wird ab 01.06.2024 der Pächter unseres Kiosks in Autenhausen sein. Ich freue mich auf die gemeinsame Zusammenarbeit mit ihm.

2. Feuerwehrfahrzeug Heilgersdorf

Das neue Feuerwehrfahrzeug für die FF Heilgersdorf sollte im März dieses Jahres fertiggestellt sein. So war die Auskunft der bauausführenden Firma ADIK bei unserem gemeinsamen Gespräch im Dezember des vergangenen Jahres. Am 04.05.2024 teilte die Firma nach mehrmaliger Aufforderung mit, dass das neue TSF-W in der Kalenderwoche 29 abgeholt werden kann.

3. FF Bischwind

Mit E-Mail vom 17.04.2024 teilt der Erste Kommandant der FF Bischwind mit, dass die FF Bischwind bis auf weiteres nicht einsatzbereit ist. Derzeit ist die Mannschaftsstärke zu schwach und deshalb die Einsatzfähigkeit nicht gegeben. In einem gemeinsamen Gespräch mit dem Ersten und Zweiten Kommandanten sowie den Feuerwehrbeauftragten des Stadtrates und der Kreisbrandinspektion wurde über den derzeitigen Stand gesprochen. Es wird eine Dienstversammlung mit den Aktiven der Wehr geben und das weitere Vorgehen besprochen.

4. Rosengasse Autenhausen

In der vergangenen Woche hat die Firma Haschke das Bauvorhaben Rosengasse in Autenhausen fertiggestellt. Es war noch die Asphaltdeckschicht aufzubringen. Herzlichen Dank an die Firma Haschke für die gute Zusammenarbeit.

5. Jugendleistungsmarsch des Landkreises Coburg

Am 11.05. fand der diesjährige Kreis – Jugendleistungsmarsch in Merlach statt. Rund 180 Jugendliche aus dem gesamten Landkreis stellten sich den einzelnen Übungen. Im A – Teil gewann das Team der Jugendfeuerwehr Steinroth, gefolgt von einem gemischten Team der FF Heilgersdorf und FF Niederfüllbach. Den dritten Platz belegte ein Team der Jugendfeuerwehren Dietersdorf und Hattersdorf.

Im B – Teil (14- bis 18 - Jährige) belegte die Jugendfeuerwehr Neustadt den ersten Platz. Die Jugendfeuerwehr aus Ebersdorf b. Coburg folgte auf Platz 2. Den dritten Platz belegte die Jugendfeuerwehr aus Dietersdorf, Autenhausen, Gemünda und Oberelldorf und der vierte Platz ging nach Merlach, Oberelldorf und Dietersdorf. Diese ersten vier Platzierungen des B – Teils vertreten den Landkreis Coburg im Herbst beim Bezirk – Jugendleistungsmarsch.

Auch die weiteren Seßlacher Gruppierungen errangen hervorragende Plätze. Ich möchte an dieser Stelle nochmals allen zu ihrem tollen Erfolg gratulieren. Bedanken möchte ich mich bei der Feuerwehr Merlach und den weiteren Wehren des Stadtgebietes für die Unterstützung bei der Ausrichtung des Jugendleistungsmarsches.

Zur Kenntnis genommen

TOP 9

Anfragen

TOP 9.1

Feuerlöschteich Lechenroth Zaunanlage

Der Zaun am Feuerlöschteich in Lechenroth ist in einem schlechten Zustand. Der Bauhof möge diesen notsichern.

Zur Kenntnis genommen

TOP 9.2

Mobilfunk im Stadtgebiet

Zur Inbetriebnahme der beiden Masten im Stadtgebiet gibt es keine neuen Erkenntnisse. Das Gleiche gilt für den Mast in Thüringen.

Zur Kenntnis genommen