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Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Seßlach
Ausgabe 13/2024
Rathaus aktuell
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Rathaus aktuell

(BGS - WAS)

vom 11.06.2024

Auf Grund der Art. 5 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 43 Abs. 4 des KommZG erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Heilgersdorfer Gruppe folgende 13. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 05.05.1998, zuletzt geändert durch Satzung vom 16.06.2020:

§ 1

Der § 10 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Wasserzählern mit einem Nenndurchfluss bis

5 cbm/h  —  netto 120,00 €/Jahr

10 cbm/h  —  netto 130,00 €/Jahr

§ 2

Der § 11 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

Die Gebühr beträgt ab 01.07.2024 netto 2,60 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

§ 3

Die Satzung tritt am 01.07.2024 in Kraft.

Vorstehende Änderungssatzung wurde vom Verbandsrat am 10.06.2024 beschlossen, sie wird hiermit ausgefertigt und bekannt gemacht.

Seßlach, den 11.06.2024
Zweckverband zur Wasserversorgung der Heilgersdorfer Gruppe
Maximilian Neeb
Verbandsvorsitzender