(BGS - WAS)
vom 11.06.2024
Auf Grund der Art. 5 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 43 Abs. 4 des KommZG erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Heilgersdorfer Gruppe folgende 13. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 05.05.1998, zuletzt geändert durch Satzung vom 16.06.2020:
Der § 10 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Wasserzählern mit einem Nenndurchfluss bis
5 cbm/h — netto 120,00 €/Jahr
10 cbm/h — netto 130,00 €/Jahr
Der § 11 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt ab 01.07.2024 netto 2,60 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
Die Satzung tritt am 01.07.2024 in Kraft.
Vorstehende Änderungssatzung wurde vom Verbandsrat am 10.06.2024 beschlossen, sie wird hiermit ausgefertigt und bekannt gemacht.