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Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Seßlach
Ausgabe 14/2024
Rathaus aktuell
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Rasen mähen - Rasenmäherlärm

Rücksicht auf den Nachbarn!

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

es mehren sich jetzt wieder die Beschwerden über das Rasenmähen innerhalb der so genannten Ruhezeiten bei der Stadtverwaltung. Wir haben bisher von einer Regelung in Form einer Verordnung Abstand genommen.

Wir appellieren daher an die Einsicht und Vernunft aller Gartenbesitzer, das Rasenmähen nicht in solchen Zeiten durchzuführen, die die Nachbarn in den Mittagspausen oder den Abendstunden zur Erholung dringend benötigen.

Durch das Bundesimmissionsschutzgesetz ist die Sperrzeit zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr festgelegt.

Für die Mittagspause schlagen wir die Zeit zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr vor. In dieser Zeit sollte das Mähen unterbleiben.

Auch andere Lärm erzeugende Arbeiten, wie z. B. maschinelles Holzsägen, Vertikutieren, Hecken schneiden, Häckseln und Arbeiten mit elektrischen Heimwerkergeräten sollten in dieser Zeit nicht ausgeführt werden.

Das Ganze gilt natürlich nicht für gewerbliche Arbeiten.

Für Ihre Mithilfe und Verständnis herzlichen Dank im Voraus.

Ihre Stadtverwaltung