| Sitzungsdatum: | Dienstag, 02.06.2026 |
| Beginn: | 19:00 Uhr |
| Ende: | 20:01 Uhr (Ende des öffentlichen Teils: 19:44 Uhr) |
| Ort: | Seßlach - Rathaussitzungssaal |
| Tagesordnung | |
| Öffentliche Sitzung | |
| TOP | Gegenstand |
| 1 | Genehmigung des Protokolls der Stadtratssitzung vom 05.05.2026 |
| 2 | Bestellung des Ersten Bürgermeisters zum Trauungsstandesbeamten |
| 3 | Öffentliche Auslegung des Regionalplans Südwestthüringen; |
| Windvorranggebiet W-39 Ummerstädter Wald |
| 4 | Erlass einer 2. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Seßlach vom 16.05.2018 |
| 5 | Erledigung der vom Grundstücks- und Bauausschuss am 19.05.2026 vorberatenen Angelegenheiten |
| 5.1 | Bauantrag 10/2026 (Neubau eines Kompoststalls für 150 Tiere, Fl.-Nr. 111, Gem. Lechenroth) |
| 6 | Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes |
| 6.1 | Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges, Fl.-Nr. 354, Gemarkung Seßlach - Absichtserklärung |
| 6.2 | Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges, Fl.-Nrn. 70 und 71, Gemarkung Hattersdorf - Absichtserklärung |
| 7 | Bauanträge |
| 8 | Sonstiges |
| 9 | Mitteilungen des Bürgermeisters |
| 10 | Anfragen |
| 10.1 | Friedhofstor Gemünda |
| 10.2 | Radweg Büdenhof |
| 10.3 | Vorranggebiete Seßlach |
| 10.4 | Poststraße |
| 10.5 | Feierlichkeiten Heilgersdorf |
| 10.6 | Lechenroth Brunnenleitung |
| 10.7 | Glasfaser Ausbau |
Erster Bürgermeister Maximilian Neeb eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung des Stadtrates, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.
TOP 1 Genehmigung des Protokolls der Stadtratssitzung vom 05.05.2026
Beschluss:
Gegen das Protokoll der Stadtratssitzung vom 05.05.2026 erhoben sich keine Einwendungen.
angenommen Ja 16 - Nein 0 - Anwesend 16
TOP 2 Bestellung des Ersten Bürgermeisters zum Trauungsstandesbeamten
In Seßlach ist es seit vielen Wahlperioden guter Brauch, den amtierenden Ersten Bürgermeister zum Trauungsstandesbeamten zu bestellen. An dieser Tradition soll festgehalten werden.
Diese Bestellung zum Trauungsstandesbeamten endet am 30.04. der jeweiligen Legislaturperiode.
Beschluss:
Erster Bürgermeister Maximilian Neeb wird mit Wirkung vom 01.05.2026 bis zum 30.04.2032 zum Standesbeamten des Standesamtsbezirkes Seßlach gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) bestellt.
Der Aufgabenbereich ist auf die Vornahme von Eheschließungen und die Begründung von gleichgeschlechtlichen Ehen beschränkt.
| angenommen | Ja 16 - Nein 0 - Anwesend 16 |
TOP 3 Öffentliche Auslegung des Regionalplans Südwestthüringen;
Windvorranggebiet W-39 Ummerstädter Wald
Der Lageplan mit Begründung wird zum Bestandteil des Protokolls erklärt.
Die Stadt Seßlach wurde am 07.05.2026 als Träger öffentlicher Belange aufgefordert, eine Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.
Der 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen wird im Zeitraum vom 18. Mai 2026 bis einschließlich 20. Juli 2026 öffentlich ausgelegt. Bürgerinnen und Bürger haben damit die Möglichkeit, sich über die geplanten Entwicklungen in der Region zu informieren und Hinweise oder Anregungen einzubringen.
Die Unterlagen stehen während des Auslegungszeitraums online zur Verfügung und können zusätzlich im Landratsamt Wartburgkreis (Amt 21 – Amt für Kreisplanung und Regionalentwicklung) zu den bekannten Öffnungszeiten sowie bei der Regionalen Planungsstelle Südwestthüringen in Suhl eingesehen werden. Für die Einsichtnahme im Landratsamt wird um vorherige Anmeldung unter 03695 616301 gebeten.
Der Regionalplan kann online unter folgendem Link eingesehen werden:
https://regionalplanung.thueringen.de/suedwestthueringen
Stellungnahmen können während des Auslegungszeitraums sowohl per E-Mail an: regionalplanung2026-suedwest@tlvwa.thueringen.de
als auch zur Niederschrift vor Ort abgegeben werden.
Alle Interessierten sind eingeladen, sich zu informieren und am Planungsprozess zu beteiligen.
Beschluss:
Der Stadtrat erachtet es als notwendig, eine Stellungnahme zur Ausweisung des Windvorranggebietes W-39 Ummerstädter Wald und W 40 abzugeben.
Der Haupt- und Finanzausschuss und der Stadtrat werden sich in den kommenden Sitzungen mit dem Inhalt der Stellungnahme befassen.
| angenommen | Ja 16 - Nein 0 - Anwesend 16 |
TOP 4 Erlass einer 2. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Seßlach vom 16.05.2018
Die Stadt Seßlach ist gemäß Art. 8 Bayerisches Kommunalabgabengesetz (BayKAG) verpflichtet, für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgung kostendeckende Gebühren zu erheben. Das Gebührenaufkommen soll die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken.
Die letzte Anpassung der Wassergebühren erfolgte zum 01.07.2022. Aufgrund der zwischenzeitlichen Kostenentwicklung sowie der Ergebnisse der Neukalkulation ist nun eine erneute Gebührenanpassung erforderlich.
Im Rahmen der Neukalkulation wurden die zu erwartenden Kosten des neuen Kalkulationszeitraums, sowie die aktuellen Verbrauchs- und Kostenentwicklungen berücksichtigt.
Die Kalkulation zeigt, dass insbesondere gestiegene Energie-, Personal- und Unterhaltskosten sowie umfangreiche Investitionen in die Wasserversorgungsanlagen, besonders in Rothenberg, zu deutlichen Kostensteigerungen geführt haben.
Die daraus resultierenden Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen wirken sich unmittelbar auf die Gebührenkalkulation aus. Bei der Gebührenkalkulation wurde ebenfalls berücksichtigt, dass die Wasserversorgung teilweise auch den Bereich Rothenberg betrifft.
Aus diesem Grund werden 96 % der Personalkosten sowie 98 % der Unterhaltskosten der Wasserversorgung Seßlach zugeordnet. Die verbleibenden Kostenanteile werden verursachungsgerecht dem Bereich Rothenberg zugerechnet.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung eine Anpassung der Wassergebühren.
Um die entstehenden Kosten der Wasserversorgung dauerhaft decken zu können, wird folgende Gebührenanpassung vorgeschlagen:
| a) | Grundgebühr: | |||
| bis 5 m³/h | von derzeit 90,00 € | um 30,00 € | auf neu netto 120,00 € pro Jahr |
| über 5 m³/h | von derzeit 110,00 € | um 30,00 € | auf neu netto 140,00 € pro Jahr |
| b) | Verbrauchsgebühr: | |||
| in den Stadtteilen Autenhausen, Dietersdorf, Gemünda, Gleismuthhausen, Hattersdorf, Krumbach, Merlach und Seßlach | |||
|
| von derzeit 1,91 €/m³ | um 0,50 €/m³ | auf neu netto 2,41 €/m³ |
| im Stadtteil Rothenberg | |||
|
| von derzeit 2,20 €/m³ | um 0,94 €/m³ | auf neu netto 3,14 €/m³ |
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Seßlach beschließt die vorgelegte Gebührenkalkulation für die öffentliche Wasserversorgung sowie die entsprechende 2. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Seßlach vom 16.05.2018, die zum Bestandteil des Protokolls erklärt wird.
angenommen Ja 16 - Nein 0 - Anwesend 16
TOP 5 Erledigung der vom Grundstücks- und Bauausschuss am 19.05.2026 vorberatenen Angelegenheiten
TOP 5.1 Bauantrag 10/2026 (Neubau eines Kompoststalls für 150 Tiere, Fl.-Nr. 111, Gem. Lechenroth)
| BV-Nr. | 10/2026 |
| Bauvorhaben: | Neubau eines Kompoststall für 150 Tiere |
| Bauort: | 96145 Seßlach |
| Fl.-Nr. 111 |
| Gem. Lechenroth |
| Nachbarschaftsunt.: | Die Nachbarschaftsunterschriften sind nicht vollständig |
| Sonstiges: | Das Vorhaben liegt gemäß Flächennutzungsplan im Außenbereich. Das Vorhaben dient einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb und ist somit zulässig. |
Beschluss:
Der Bauantrag 10/2026 (Neubau eines Kompoststalls für 150 Tiere, Fl.-Nr. 111, Gem. Lechenroth) wird befürwortet weitergeleitet.
| angenommen | Ja 16 - Nein 0 - Anwesend 16 |
TOP 6 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes
TOP 6.1 Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges, Fl.-Nr. 354, Gemarkung Seßlach - Absichtserklärung
Die Stadt Seßlach beabsichtigt die Veräußerung der Fl.-Nr. 354, Gemarkung Seßlach, zur Ermöglichung der Erweiterung des bestehenden Umspannwerkes Seßlach. Die Erweiterung dient der Sicherstellung der Leistungsfähigkeit und Stabilität der öffentlichen Stromversorgung und liegt somit im überwiegenden öffentlichen Interesse.
Das Umspannwerk Seßlach ist Bestandteil der kritischen Infrastruktur der regionalen Energieversorgung. Die geplante Erweiterung ist daher aus Gründen des öffentlichen Wohls erforderlich.
Im Zuge der beabsichtigten Veräußerung ist die Einziehung eines Teilstücks des öffentlichen Feld- und Waldweges notwendig. Das betreffende Wegegrundstück soll künftig in Privateigentum übergehen.
Das betroffene Teilstück hat seine Verkehrsbedeutung verloren, da die Erschließung der angrenzenden Grundstücke weiterhin über das bestehende öffentliche Wegenetz uneingeschränkt gewährleistet ist.
Die Voraussetzungen des Art. 8 Abs. 1 BayStrWG sind somit erfüllt.
Die Absicht der Einziehung ist gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStrWG ortsüblich bekannt zu machen. Den Betroffenen ist die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Etwaige Einwendungen sind im weiteren Verfahren zu würdigen.
Aktuell ist das oben bezeichnete Flurstück wie folgt gewidmet:
| Bezeichnung: | Hinterer Gründleinsweg |
| Fl.-Nr. | 354, Gemarkung Seßlach |
| Anfangspunkt: | Nördliche Grundstücksgrenze der Fl.-Nr. 353, Gemarkung Seßlach |
| Endpunkt: | verläuft nach Nordwesten und tritt am Nordostrand der Fl.-Nr. 355 in die Gemarkung Hattersdorf über |
| Länge des Weges: | 0,092 km |
| Baulastträger: | Stadt Seßlach |
Beschluss:
| 1. | Die Absicht der Einziehung eines Teilstücks des öffentlichen Feld- und Waldweges auf der Fl.-Nr. 354, Gemarkung Seßlach, mit einer Länge von 92 m gemäß Art. 8 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) wird festgestellt. |
| 2. | Die Verwaltung wird beauftragt, das Einziehungsverfahren gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStrWG einzuleiten, insbesondere die öffentliche Bekanntmachung der Absicht der Einziehung vorzunehmen und die Gelegenheit zur Stellungnahme der Betroffenen zu gewährleisten. |
| 3. | Nach Abschluss des Einziehungsverfahrens wird die endgültige Einziehung des vorgenannten Teilstücks beschlossen, sofern keine durchgreifenden Einwendungen erhoben werden. |
| 4. | Die Verwaltung wird ermächtigt, die Veräußerung der Fl.-Nr. 354, Gemarkung Seßlach, nach erfolgter Einziehung zum Zwecke der Erweiterung des bestehenden Umspannwerkes Seßlach durchzuführen. |
angenommen Ja 16 - Nein 0 - Anwesend 16
TOP 6.2 Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges, Fl.-Nrn. 70 und 71, Gemarkung Hattersdorf - Absichtserklärung
Die Stadt Seßlach beabsichtigt die Veräußerung der Fl.-Nrn. 70 und 71, Gemarkung Hattersdorf, zur Ermöglichung der Erweiterung des bestehenden Umspannwerkes Seßlach. Die Erweiterung dient der Sicherstellung der Leistungsfähigkeit und Stabilität der öffentlichen Stromversorgung und liegt somit im überwiegenden öffentlichen Interesse.
Das Umspannwerk Seßlach ist Bestandteil der kritischen Infrastruktur der regionalen Energieversorgung. Die geplante Erweiterung ist daher aus Gründen des öffentlichen Wohls erforderlich.
Im Zuge der beabsichtigten Veräußerung ist die Einziehung eines Teilstücks des öffentlichen Feld- und Waldweges erforderlich. Das betreffende Wegegrundstück soll künftig in Privateigentum übergehen.
Die betroffenen Teilstücke haben ihre Verkehrsbedeutung verloren, da die Erschließung der angrenzenden Grundstücke weiterhin über das bestehende öffentliche Wegenetz uneingeschränkt gewährleistet ist.
Die Voraussetzungen des Art. 8 Abs. 1 BayStrWG sind somit erfüllt.
Die Absicht der Einziehung ist gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStrWG ortsüblich bekannt zu machen. Den Betroffenen ist die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Etwaige Einwendungen sind im weiteren Verfahren zu würdigen.
Aktuell sind die oben bezeichneten Flurstücke wie folgt gewidmet:
| Bezeichnung: | Nicklesbergweg |
| Fl.-Nrn. | 70 und 71, Gemarkung Hattersdorf |
| Anfangspunkt: | westliche Grundstücksgrenze der Fl.-Nr. 92, Gemarkung Hattersdorf |
| Endpunkt: | verläuft nach Nordosten und endet an der südwestlichen Grundstücksgrenze der Fl.-Nr. 72/1, Gemarkung Hattersdorf |
| Länge des Weges: | 0,164 km |
| Baulastträger: | Stadt Seßlach |
Beschluss:
| 1. | Die Absicht der Einziehung eines Teilstücks des öffentlichen Feld- und Waldweges auf den Fl.-Nrn. 70 und 71, Gemarkung Hattersdorf, mit einer Länge von 164 m gemäß Art. 8 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) wird festgestellt. |
| 2. | Die Verwaltung wird beauftragt, das Einziehungsverfahren gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStrWG einzuleiten, insbesondere die öffentliche Bekanntmachung der Absicht der Einziehung vorzunehmen und die Gelegenheit zur Stellungnahme der Betroffenen zu gewährleisten. |
| 3. | Nach Abschluss des Einziehungsverfahrens wird die endgültige Einziehung des vorgenannten Teilstücks beschlossen, sofern keine durchgreifenden Einwendungen erhoben werden. |
| 4. | Die Verwaltung wird ermächtigt, die Veräußerung der Fl.-Nrn. 70 und 71, Gemarkung Hattersdorf, nach erfolgter Einziehung zum Zwecke der Erweiterung des bestehenden Umspannwerkes Seßlach durchzuführen. |
| angenommen | Ja 16 - Nein 0 - Anwesend 16 |
TOP 7 Bauanträge
Es lagen keine Bauanträge vor.
TOP 8 Sonstiges
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TOP 9 Mitteilungen des Bürgermeisters
1. Sanierung Brauhausplatz Gemünda
Die letzten notwendigen Unterlagen zur Förderantragstellung bei der Regierung von Oberfranken werden derzeit durch das Planungsbüro Braun erarbeitet. Die Regierung von Oberfranken hat mit E-Mail vom 28.05.2026 eine Förderung für die Maßnahme von 80 % in Aussicht gestellt. Bei voraussichtlich förderfähigen Kosten i. H. v. 350.000,00 € wären dies 280.000,00 €. Nach Rücksprache mit dem Büro Braun soll die Ausschreibung noch vor der Sommerpause erfolgen.
2. Sanierung Gemeindehaus Hattersdorf
Die Firma Möbel Wendler aus Dietersdorf hat mitgeteilt, dass sie keine Ausschreibungsunterlagen erhalten hat. In der vorletzten Sitzung des Stadtrates wurde dies aber in der Sitzungsvorlage so vermittelt. Nach Rücksprache mit dem für die Ausschreibung zuständigen Architekten, Herrn Peetz, wurde versucht, den Sachverhalt aufzuklären. Herr Peetz teilt mit, dass er die Firmenliste zur Ausschreibung abgearbeitet hat. Auf dieser Firmenliste war auch die Fa. Möbel Wendler gelistet. Für Architekt Peetz ist es somit auch unerklärlich, dass die Unterlagen nicht bei der Firma Wendler ankamen. Herr Peetz hat sich für diesen Umstand entschuldigt und auch Rücksprache mit der Firma Wendler gehalten.
Redaktioneller Hinweis vom 29.06.2026:
In der Zwischenzeit hat sich herausgestellt, dass durch einen technischen Fehler dem Unternehmen Möbel Wendler keine Ausschreibungsunterlagen durch den zuständigen Architekten Peetz übermittelt wurden. Der Firma Möbel Wendler war es deshalb unmöglich, ein Angebot abzugeben. Architekt Peetz hat sich für diesen Umstand nochmals entschuldigt.
3. Staatsstraße 2204
Das Staatliche Bauamt Bamberg hat am Freitag, den 29.05. telefonisch mitgeteilt, dass die Grunderwerbspläne für die bestandsorientierte Sanierung der Staatsstraße 2204 zwischen Seßlach und Dietersdorf erstellt sind. In den nächsten Wochen wird das Staatliche Bauamt bei einem persönlichen Termin der Stadtverwaltung die Grunderwerbspläne vorstellen und das weitere Vorgehen absprechen.
4. Sanierungsmaßnahme „Haus der Bäuerin“ Dietersdorf
Am „Haus der Bäuerin“ in Dietersdorf wird die Fassade saniert. Vor wenigen Wochen hat die Maler- und Putzfirma Beland aus Großheirath mit der Sanierung des Sockels bereits begonnen. In den kommenden Wochen soll der Gerüstbau erfolgen und die Firma Beland wird die komplette Fassade sanieren.
5. Pfingsten in Seßlach
Auch das diesjährige Pfingstwochenende in Seßlach war wieder ein voller Erfolg. Neben dem Gänsplatzfest, welches durch die Stadtkapelle Seßlach ausgerichtet wurde, fand auch wieder unser großer Flohmarkt in und um die Seßlacher Altstadt statt. Bei bestem Wetter kamen zahlreiche Gäste aus Nah und Fern in unsere Altstadt. Von allen Flohmarktbeschickern, aber auch Gästen und Gastronomiebetrieben, waren ausnahmslos positive Kritiken zu verzeichnen.
Ich möchte mich an dieser Stelle bei der Stadtkapelle Seßlach, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Seßlach, insbesondere aus dem Bauhof und Tourismusbüro, für die hervorragende Organisation bedanken. Mein weiterer Dank gilt allen Gästen und gastronomischen Betrieben, aber natürlich auch den Bewohnerinnen und Bewohnern der Altstadt, die über das Pfingstwochenende Einschränkungen hinnehmen mussten.
6. Urlaubsabwesenheit des Ersten Bürgermeisters
Der Erste Bürgermeister befindet sich vom 11.06. bis einschließlich 29.06.2026 in Urlaub. Die Vertretung in dieser Zeit übernimmt der stellvertretende Bürgermeister Carsten Höllein.
Zur Kenntnis genommen
TOP 10 Anfragen
TOP 10.1 Friedhofstor Gemünda
Aus dem Gremium erfolgt eine Anfrage zum Sachstand des Friedhofstores in Gemünda. Der Bürgermeister informiert, dass die Angelegenheit an das Bauamt weitergegeben wurde und die Umsetzung erfolgt.
Zur Kenntnis genommen
TOP 10.2 Radweg Büdenhof
Aus dem Gremium wird eine Anfrage zum Sachstand des Radwegs Büdenhof gestellt. Der Bürgermeister informiert, dass hierzu im Spätsommer 2025 ein Gespräch stattgefunden hat. In diesem Zusammenhang wurde mitgeteilt, dass die Planungsphase etwa ein Jahr in Anspruch nehmen wird. Demnach werden voraussichtlich im Spätsommer dieses Jahres weitere Informationen zum Fortgang des Projekts erwartet.
Zur Kenntnis genommen
TOP 10.3 Vorranggebiete Seßlach
Aus dem Gremium wird eine Anfrage zu den Windvorranggebieten im Bereich Seßlach gestellt. Der Bürgermeister informiert, dass als Windvorranggebiet der Mönchswald beschlossen wurde. Darüber hinaus besteht aus dem Jahr 2014 weiterhin die Ausweisung des Bereichs Bürgerwald als entsprechendes Vorranggebiet.
Zur Kenntnis genommen
TOP 10.4 Poststraße
Zum Stand der Baumaßnahme in der Poststraße wird nach dem voraussichtlichen Fertigstellungstermin gefragt. Der Bürgermeister teilt mit, dass er das Thema mitnimmt und den aktuellen Sachstand prüfen wird.
Zur Kenntnis genommen
TOP 10.5 Feierlichkeiten Heilgersdorf
Aus dem Stadtrat wird auf die Feierlichkeiten in Heilgersdorf vom 19.06. bis 21.06. hingewiesen. Anlass sind die Jubiläen des Sportvereins sowie der Kindertagesstätte.
Zur Kenntnis genommen
TOP 10.6 Lechenroth Brunnenleitung
Zum Sachstand der Brunnenleitung in Lechenroth wird nachgefragt. Der Bürgermeister nimmt die Anfrage mit.
Darüber hinaus wird der Wunsch geäußert, den Bereich am Feuerwehrhaus von Unkraut zu befreien. Der Bürgermeister betont, dass neben dem Bauhof auch die Bevölkerung gefragt sei und die Unterstützung durch ehrenamtliches Engagement weiterhin eine wichtige Rolle spiele.
Zur Kenntnis genommen
TOP 10.7 Glasfaser Ausbau
Hinsichtlich des Glasfaserausbaus wird nach dem weiteren Vorgehen gefragt, nachdem die Arbeiten derzeit nicht wie geplant fortgeführt werden können. Der Bürgermeister teilt mit, dass aktuell an Lösungsmöglichkeiten gearbeitet wird. Dadurch wird sich der weitere Ausbau voraussichtlich nochmals verzögern.
Zur Kenntnis genommen