Der Stadtrat der Stadt Seßlach hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2023 in Kraft.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 14.08. bis einschließlich 21.08.2023 öffentlich nach vorheriger Terminabsprache zur Einsichtnahme auf.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan können während des ganzen Jahres im Rathaus – Kämmerei – innerhalb der allgemeinen Amtsstunden eingesehen werden (Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO; § 1 Bekanntmachungsverordnung).
Das Landratsamt Coburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 19.07.2023, Az.: 960-22 Nr. 147 = 241 sein Einvernehmen erteilt.
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 9.160.400,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 4.306.700,00 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in Höhe von 1.562.400,00 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 350 v. H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) | 350 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 380 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird auf — 1.000.000,00 €
festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2023 in Kraft.
Seßlach, den 27.07.2023
Stadt Seßlach