Der Verbandsrat des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Heilgersdorfer Gruppe hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 in seiner Sitzung am 05.04.2023 beschlossen.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2023 in Kraft.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 14.08. bis einschließlich 21.08.2023 öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan können während des ganzen Jahres im Rathaus Seßlach – Kämmerei – innerhalb der allgemeinen Amtsstunden eingesehen werden (Art. 40 KommZG, § 4 Bekanntmachungsverordnung). Das Landratsamt Coburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 11.07.2023, Az.: 960-22 Nr. 147 ZV = 241 sein Einvernehmen erteilt.
Seßlach, den 19.07.2023
Auf Grund der Verbandssatzung und Art. 41 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 285.600,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 231.000,00 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 131.600,00 € vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
| 1. | Betriebskostenumlage |
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| Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben. |
| 2. | Investitionsumlage |
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| Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird auf — 50.000,00 €
festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2023 in Kraft.
Seßlach, den 19.07.2023
Zweckverband zur Wasserversorgung der Heilgersdorfer Gruppe