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Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Seßlach
Ausgabe 16/2023
Rathaus aktuell
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Bekanntgaben aus der Sitzungsniederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Sitzungsdatum:

Dienstag, 20.06.2023

Beginn:

19:00 Uhr

Ende:

21:50 Uhr

Ort:

Seßlach - Rathaussitzungssaal

Tagesordnung

Nichtöffentliche Sitzung

TOP

Gegenstand

1

Genehmigung des Protokolls der Ausschusssitzung vom 23.05.2023

3

Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023;

Festsetzung des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelfer

5

Änderung Verfahren Antragstellung Jagdgenossenschaften für Wegeunterhaltungsmaßnahmen

8

Antrag der TG Oberelldorf auf Übertragung des Zuschusses für Wegeunterhaltungsmaßnahmen auf das Jahr 2023

Erster Bürgermeister Maximilian Neeb eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.

TOP 1 Genehmigung des Protokolls der Ausschusssitzung vom 23.05.2023

Beschluss:

Gegen das Protokoll der Ausschusssitzung vom 23.05.2023 erhoben sich keine Einwendungen.

angenommen: Ja 7 - Nein 0 - Anwesend 7

TOP 3 Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023;

Festsetzung des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelfer

Dieser Tagesordnungspunkt wurde bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.04.2023 mit dem Beschlussergebnis, dass das Erfrischungsgeld auf 30,00 € festgesetzt wird, behandelt.

Nunmehr hat sich gezeigt, dass die Beschlussfassung verfrüht erfolgte. Mittlerweile gibt es ein Schreiben des Bayerischem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vom 10.05.2023. In diesem empfiehlt das Ministerium, ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 € zu berücksichtigen.

Eine Umfrage bei den Nachbarkommunen hat ergeben, dass die Stadt Seßlach mit den festgesetzten 30,00 € das niedrigste Erfrischungsgeld im Landkreis bezahlen würde. Der vom Innenministerium empfohlene Satz in Höhe von 50,00 € wird von fast allen Kommunen umgesetzt, wenn nicht sogar höher festgesetzt.

Beschluss:

Das Erfrischungsgeld für die Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023 wird auf 50,00 € festgesetzt.

angenommen: Ja 7 - Nein 0 - Anwesend 7

TOP 5 Änderung Verfahren Antragstellung Jagdgenossenschaften für Wegeunterhaltungsmaßnahmen

Seit vielen Jahren übernehmen die Jagdgenossenschaften und Teilnehmergemeinschaften dankenswerterweise den Unterhalt der Flurbereinigungsanlagen. Für den Graben- und Wegeunterhalt erhalten diese einen Zuschuss in Höhe von 50 % der Aufwendungen; jedoch maximal 1.375,00 € pro Jahr.

Um den Zuschuss zu Wegeunterhaltungsmaßnahmen zu bekommen, ist es bisher erforderlich, dass die entsprechende Jagdgenossenschaft bzw. Teilnehmergemeinschaft einen Zuschussantrag bis spätestens 31.12. des laufenden Jahres bei der Stadt Seßlach einreicht. Wenn der Antrag eingegangen ist, erhalten diese eine Zuschussbestätigung der Stadt Seßlach. In diesem ist festgesetzt, dass der gewährte Zuschuss bis 30.06. des Folgejahres unter Vorlage eines Verwendungsnachweises abgerufen werden muss.

Diese Vorgehensweise ist aus Sicht der Verwaltung nicht praktikabel, da die förmliche Abwicklung der Antragstellung und Zuschussbewilligung einen Aufwand für Verwaltung und Antragsteller darstellt. Letztendlich muss die Jagdgenossenschaft / Teilnehmergemeinschaft einen Antrag an die Stadt stellen, dass sie das Eigentum der Stadt unterhalten darf, was sie letztendlich sowieso jedes Jahr machen (müssen) und es sich somit um eine laufende Angelegenheit handelt.

Seitens der Verwaltung wird daher empfohlen, das Antragsverfahren ab dem Jahr 2024 einzustellen. Die durchgeführten Arbeiten werden letztendlich durch Abgabe des Verwendungsnachweises nachgewiesen und die entsprechenden Mittel daraufhin ausbezahlt. Lediglich bei einer Zusammenfassung des Zuschusses für eine große Maßnahme über mehrere Jahre soll das Antragsverfahren aufrecht erhalten bleiben.

Beschluss:

Ab dem 01.01.2024 ist für die Jagdgenossenschaften und Teilnehmergemeinschaften keine Antragstellung für Zuschüsse zum Wegeunterhalt mehr erforderlich.

Durchgeführte Arbeiten sind weiterhin bis 30.06. des Folgejahres mittels eines Verwendungsnachweises aufzuzeigen und die entsprechenden Haushaltsmittel abzurufen. Sollte eine Jagdgenossenschaft oder Teilnehmergemeinschaft eine größere Maßnahme planen und somit Zuschussmittel über mehrere Jahre zusammenfassen, ist weiterhin ein Antrag bei der Stadtverwaltung erforderlich.

angenommen: Ja 7 - Nein 0 - Anwesend 7

TOP 8 Antrag der TG Oberelldorf auf Übertragung des Zuschusses für Wegeunterhaltungsmaßnahmen auf das Jahr 2023

Der Antrag der TG Oberelldorf vom 14.06.2023 wird zum Bestandteil des Protokolls erklärt.

Beschluss:

Dem Antrag der TG Oberelldorf vom 14.06.2023 auf Übertragung des im Jahr 2022 genehmigten Zuschusses für Wegeunterhaltungsmaßnahmen auf das Jahr 2023 wird zugestimmt.

angenommen: Ja 7 - Nein 0 - Anwesend 7