Vollzug des § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) und der §§ 12 ff der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (GutachterausschussV) vom 05.04.2005 (Stand 30.09.2014)
Bodenrichtwerte für das Gebiet des Landkreises Coburg zum Bewertungsstichtag 01.01.2024
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Coburg hat die Bodenrichtwerte für das Gebiet des Landkreises Coburg zum Bewertungsstichtag 01.01.2024 den Städten und Gemeinden zugesandt.
Diese Liste liegt in der Zeit vom 08.08. bis 10.09.2024 im Rathaus der Stadt Seßlach, Zimmer Nr. 11, öffentlich während der allgemeinen Dienststunden aus.
Bitte beachten sie, dass eine vorherige telefonische Terminabsprache (09569/9225-28) notwendig ist.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass auch außerhalb der Auslegungszeit von der Geschäftsstelle für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Coburg Auskünfte über die Richtwerte verlangt werden können (§ 13 Abs. 3 GutachterausschussV) (Landratsamt Coburg, Tel. 09561/5144101, Fax 09561/514894101, E-Mail: andrea.fischer@landkreis-coburg.de).