Bis zum 15.08.2025 werden fällig und sind an die Stadt Seßlach zu überweisen:
Diese Bekanntmachung gilt als öffentliche Mahnung. Wenn Zahlung innerhalb einer Woche nicht erfolgt, werden Beizugsmaßnahmen eingeleitet.
Bei unpünktlicher Zahlung werden erhoben:
| a) | Säumniszuschläge mit 1 % des rückständigen auf volle 50,00 € (Fünfzig Euro) nach unten abgerundeten Betrages für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstag an (§ 240 Abs. 1 AO). |
| b) | Mahngebühren nach den gesetzlichen Bestimmungen. |
| Einzahlungen erbitten wir auf die Konten der Stadt Seßlach bei: | |
| Sparkasse Coburg – Lichtenfels: | |
| IBAN: DE30 7835 0000 0092 5414 08 | BIC: BYLADEM1COB |
| VR-Bank Lichtenfels-Ebern eG | |
| IBAN: DE72 7709 1800 0002 2209 03 | BIC: GENODEF1LIF |