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Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Seßlach
Ausgabe 16/2026
Rathaus aktuell
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Bekanntgaben aus der Sitzungsniederschrift über die Sitzung des Stadtrates

Sitzungsdatum:

Dienstag, 30.06.2026

Beginn:

19:00 Uhr

Ende:

20:15 Uhr (Ende des öffentlichen Teils: 19:30 Uhr)

Ort:

Seßlach - Rathaussitzungssaal

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Genehmigung des Protokolls der Stadtratssitzung vom 02.06.2026

2.

Bestätigung des neu gewählten Feuerwehrkommandanten der FF Seßlach

3.

Erledigung der vom Haupt- und Finanzausschuss am 09.06.2026 vorberatenen Angelegenheiten

 

3.1 Öffentliche Auslegung des Regionalplans Südwestthüringen;

 

Windvorranggebiet W-39 Ummerstädter Wald und W-40 (TOP 2)

 

3.2 Preiserhöhung für das Kommunbrauhaus (TOP 3)

4.

Kostenbeteiligung Merlach Friedhofsweg

5.

Antrag Freie Wähler Fraktion vom 04.06.2026 - "Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2026 - 2029", Standortprüfung und Antragsstellung

6.

Bauanträge

7.

Sonstiges

8.

Mitteilungen des Bürgermeisters

9.

Anfragen

Nichtöffentliche Sitzung

2.

Jahresbestellung Feuerwehren Stadt Seßlach

Erster Bürgermeister Maximilian Neeb eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung des Stadtrates, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.

Öffentliche Sitzung

TOP 1 Genehmigung des Protokolls der Stadtratssitzung vom 02.06.2026

Erster Bürgermeister Maximilian ehrt den ehemaligen langjährigen Stadtrat Ralf Würstlein, der plötzlich und unerwartet am 18.06.2026 verstorben ist, mit einem kurzen Nachruf. Das Gremium gedenkt seiner in einer kurzen Minute der Stille.

Beschluss:

Gegen das Protokoll der Stadtratssitzung vom 02.06.2026 erhoben sich keine Einwendungen.

angenommen Ja 13 - Nein 0 - Anwesend 13

TOP 2 Bestätigung des neu gewählten Feuerwehrkommandanten der FF Seßlach

Beschluss:

Der nachfolgend aufgeführte neugewählte Kommandant wird vom Stadtrat in seinem Amt bestätigt:

FF Seßlach

Kommandant Markus Mildenberger

Die vorgeschriebenen Lehrgänge sind innerhalb eines angemessenen Zeitraumes abzulegen. Als angemessen gilt bei einem abzulegenden Lehrgang ein Zeitraum von 1 Jahr, bei zwei abzulegenden Lehrgängen von 1 ½ Jahren. Eine Verlängerung dieser Fristen ist zu begründen und nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.

Die Bestätigung erfolgt auf Widerruf und unter Vorbehalt bis zum Nachweis der erforderlichen Mindestvoraussetzungen.

angenommen Ja 13 - Nein 0 - Anwesend 13

TOP 3 Erledigung der vom Haupt- und Finanzausschuss am 09.06.2026 vorberatenen Angelegenheiten

Hinsichtlich der Sachverhaltsdarstellung wird auf das Protokoll der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 09.06.2026 verwiesen.

TOP 3.1 Öffentliche Auslegung des Regionalplans Südwestthüringen;

Windvorranggebiet W-39 Ummerstädter Wald und W-40 (TOP 2)

Beschluss:

Die Stadt Seßlach nimmt im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der Ausweisung der Windvorranggebiete W-39 sowie W-40 wie folgt Stellung:

Die Stadt Seßlach steht dem Ausbau erneuerbarer Energien grundsätzlich positiv gegenüber. Dies gilt ausdrücklich auch für die Nutzung der Windenergie als wichtigen Baustein einer klimafreundlichen und zukunftsfähigen Energieversorgung. Die Stadt erkennt die energie- und klimapolitischen Zielsetzungen an und unterstützt generell die Bereitstellung geeigneter Flächen für Windenergie.

Entscheidend ist jedoch, dass die Auswahl der Vorranggebiete auf einer sorgfältigen und nachvollziehbaren Abwägung beruht. Neben dem energiewirtschaftlichen Nutzen sind insbesondere Natur- und Landschaftsschutz, Erholung, Tourismus, historische Kulturlandschaften und Sichtbeziehungen sowie die Interessen der betroffenen Kommunen angemessen zu berücksichtigen. Aus Sicht der Stadt Seßlach sollte insbesondere auch die Windhöffigkeit der vorgesehenen Standorte nochmals überprüft werden, um sicherzustellen, dass der erwartbare Nutzen in einem angemessenen Verhältnis zu den entstehenden Belastungen steht.

Die Stadt Seßlach lehnt die Ausweisung der Windvorranggebiete W-39 und W-40 in der derzeit vorgesehenen Form aus folgenden Gründen ab:

1. Besondere Bedeutung des „Grünen Bandes“

Die geplanten Windvorranggebiete befinden sich in unmittelbarer räumlicher Nähe zum „Grünen Band“, einem bundesweit und international bedeutsamen Biotopverbund sowie Erinnerungs- und Kulturlandschaftsraum entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze.

Das „Grüne Band“ besitzt eine herausragende ökologische Funktion und stellt zugleich einen einzigartigen Natur- und Erlebnisraum dar. Großdimensionierte Windenergieanlagen würden diesen sensiblen Landschaftsraum nachhaltig beeinträchtigen und den Schutzzielen des „Grünen Bandes“ entgegenwirken.

2. Beeinträchtigung des Landschaftsbildes

Die betroffenen Landschaftsräume zeichnen sich durch einen hohen naturräumlichen Wert und eine vergleichsweise geringe technische Vorbelastung aus. Windenergieanlagen mit Gesamthöhen von über 200 Metern würden zu einer erheblichen Veränderung des Landschaftsbildes führen.

Die bislang weitgehend unzerschnittene und naturnahe Landschaft würde dauerhaft technisch überprägt und in ihrer Erlebbarkeit deutlich beeinträchtigt.

3. Auswirkungen auf Tourismus, Naherholung und historische Sichtbeziehungen

Die Region um Seßlach und das Gebiet der Initiative Rodachtal leben in besonderem Maße von ihrer landschaftlichen Attraktivität. Das „Grüne Band“, die historischen Altstadtkerne von Seßlach, Ummerstadt und Heldburg, die umliegenden Wald- und Kulturlandschaften sowie Rad- und Wanderwege bilden wichtige Grundlagen für Tourismus und Naherholung.

Die unter Ensembleschutz stehenden historischen Stadtkerne sowie bedeutsame Blickachsen sind besonders zu schützen. Dabei ist nicht nur ein einzelner Aussichtspunkt maßgeblich, sondern der gesamte Sichtkorridor. Windenergieanlagen in diesen Sichtbeziehungen würden die landschaftliche und kulturhistorische Wirkung bedeutender Bauwerke, insbesondere der Veste Heldburg und der Veste Coburg, erheblich beeinträchtigen.

4. Überproportionale Belastung des Stadtgebietes Seßlach

Das Stadtgebiet Seßlach ist bereits heute durch bestehende und geplante Windenergieanlagen erheblich belastet. Weitere Vorranggebiete würden diese Belastung zusätzlich verstärken, insbesondere im Hinblick auf Landschaftsbild, Natur, Wohnumfeld und Lebensqualität.

Bereits durch die Neuausweisung eines Windvorranggebietes an der Gemarkungsgrenze Seßlach - Ahorn - Weitramsdorf durch den Regionalen Planungsverband Oberfranken-West sowie durch die bestehenden Anlagen im Seßlacher Bürgerwald besteht eine hohe Belastung für die Bevölkerung.

Hinzu kommt, dass Seßlach in besonderem Maße eine Wohngemeinde ist. Die Attraktivität des Wohnstandortes ist für die künftige Entwicklung der Stadt von zentraler Bedeutung. Dies gilt insbesondere für die Bewältigung von Leerständen, die Sicherung lebendiger Ortskerne sowie die Gewinnung und Bindung von Einwohnerinnen und Einwohnern. Eine weitere technische Überprägung des Landschafts- und Wohnumfeldes kann diese Standortattraktivität erheblich beeinträchtigen.

Zusammenfassend bittet die Stadt Seßlach den Regionalen Planungsverband Südwestthüringen, die geplanten Vorranggebiete W-39 und W-40 aus dem Regionalplan zu streichen beziehungsweise alternative und konfliktärmere Standorte zu prüfen.

Die Stadt Seßlach betont nochmals, dass sich ihre Ablehnung nicht gegen erneuerbare Energien oder Windenergie als solche richtet. Sie betrifft vielmehr die konkrete Ausweisung der Gebiete W-39 und W-40 in der derzeit vorgesehenen Lage. Die Standortauswahl sollte insbesondere unter Berücksichtigung der Windhöffigkeit, der landschaftlichen Empfindlichkeit, der touristischen Bedeutung, historischer Sichtbeziehungen und der Belastung des Wohnstandortes Seßlach nochmals überprüft werden.

Die Stadt Seßlach bittet darum, diese Belange im weiteren Verfahren mit besonderem Gewicht in die Abwägung einzustellen.

Ergänzend wird angeregt, die Möglichkeiten der systemischen Integration erneuerbarer Energien stärker in die planerische Gesamtbetrachtung einzubeziehen. Insbesondere der Ausbau von Speichertechnologien (z. B. Stromspeicher zur Last- und Netzstabilisierung) sowie eine netzdienliche Standortsteuerung können dazu beitragen, die räumliche Konzentration von Erzeugungsanlagen zu reduzieren und eine ausgewogenere Verteilung der Energieinfrastruktur zu unterstützen.

angenommen Ja 13 - Nein 0 - Anwesend 13

TOP 3.2 Preiserhöhung für das Kommunbrauhaus (TOP 3)

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt folgende Bierpreisanpassung zum 01.09.2026:

 

Preis Alt

Preis Neu

Dosen Einzelhandel

13,50 € inkl. MwSt.

15,50 € inkl. MwSt.

Dosen Endverbraucher

14,00 € inkl. MwSt.

16,00 € inkl. MwSt.

Fassware

1,75 €/L inkl. MwSt.

2,00 €/L inkl. MwSt.

Selbstabholer

1,15 €/L inkl. MwSt.

1,40 €/L inkl. MwSt.

Gastwirtschaften

1,35 €/L zzgl. MwSt.

1,60 €/L zzgl. MwSt.

Bei der Zugabemenge für die Selbstabholer und Gastwirtschaften verbleibt es bei 5%.

angenommen Ja 13 - Nein 0 - Anwesend 13

TOP 4 Kostenbeteiligung Merlach Friedhofsweg

Dieser Tagesordnungspunkt wird in eine der nächsten Stadtratssitzungen vertagt.

Zur Kenntnis genommen

TOP 5 Antrag Freie Wähler Fraktion vom 04.06.2026 - "Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2026 - 2029", Standortprüfung und Antragsstellung

Der Antrag der FW Seßlach vom 04.06.2026 wird zum Bestandteil des Protokolls erklärt.

Beschluss:

1.

Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Standorte im Stadtgebiet für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu prüfen und zu priorisieren.

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieser Prüfung einen Förderantrag im Programm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2026-2029" fristgerecht innerhalb des maßgeblichen Förderaufrufs einzureichen. Das Förderprogramm gilt seit dem 01.01.2026 und ist bis 31.12.2029 befristet.

3.

Die Umsetzung erfolgt nur vorbehaltlich einer Förderzusage sowie der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel.

angenommen Ja 13 - Nein 0 - Anwesend 13

TOP 6 Bauanträge

Es lagen keine Bauanträge vor.

TOP 7 Sonstiges

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TOP 8 Mitteilungen des Bürgermeisters

1. Maßnahmenpaket des Landschaftspflegeverbandes

Die diesjährigen Maßnahmen des Landschaftspflegeverbandes sind in das Ratsinformationssystem eingestellt. Ein herzlicher Dank ergeht an dieser Stelle für die langjährige und gute Zusammenarbeit mit dem Landschaftspflegeverband. Der Landschaftspflegeverband Coburger Land übernimmt alljährlich wertvolle Aufgaben zur Pflege in unserer Flur.

2. Sanierung der Stadtmauer

Die Sanierung der Stadtmauer schreitet erfreulicherweise voran. In der kommenden Kalenderwoche ist ein Abstimmungstermin mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege geplant, um die weiteren Schritte mit der Denkmalschutzbehörde und der ausführenden Baufirma zu besprechen.

3. Breitband

Nachdem es einige Nachfragen bezüglich des Breitbandausbaues gegeben hat, kann nun folgende Aussage getroffen werden: Einzelne Hausanschlüsse, die bisher noch nicht hergestellt werden konnten, werden durch die bauausführende Firma zeitnah abgearbeitet.

4. Eichenprozessionsspinner

In letzter Zeit wurden vermehrt Eichenprozessionsspinner im Stadtgebiet Seßlach gemeldet. Die betroffenen Bereiche werden vom Bauhof abgesperrt. Es ergeht ein freundlicher Hinweis an die Bevölkerung, dass der Kontakt mit dem Eichenprozessionsspinner gesundheitsschädlich sein kann. Die Stadtverwaltung bittet deshalb, mit einem wachen Auge darauf zu achten, dass es zu keinem Kontakt kommt.

5. Kurzfristige Sanierungsmaßnahme Fernwärme

Am Ofen unserer Fernwärme Seßlach müssen kurzfristig Sanierungsmaßnahmen mit Kosten in Höhe von rund 45.000,00 € durchgeführt werden. Die Maßnahme ist wichtig und notwendig, damit der ordnungsgemäße Betrieb der Fernwärme aufrecht erhalten bleiben kann. Aus diesem Grund wurden die Arbeiten bereits beauftragt.

6. Trinkwasserbrunnen Seßlach

Der Trinkwasserbrunnen ist seit kurzer Zeit wieder vollständig in Betrieb. Die notwendigen Untersuchungen sind abgeschlossen. Die Wasserqualität wurde als hervorragend eingestuft. Somit ist diese große Sanierungsmaßnahme für die Trinkwasserversorgung nun auch endgültig abgeschlossen.

7. Wiederherstellung der Wege im Umgriff der Stadtmauer und des Parkplatzes Rodachaue

Die Wege rund um die Stadtmauer sowie der Parkplatz an der Rodachaue sind in einem sehr schlechten Zustand. Aus diesem Grund wurde im Rahmen der Haushaltsberatung beschlossen, diese zu sanieren. Die Arbeiten wurden vor Kurzem vergeben. Nach Rücksprache mit der bauausführenden Firma sollen diese vor dem Altstadtfest-Wochenende ausgeführt werden.

8. Poststraße Seßlach - Fortführung der Bauarbeiten

Die Kanalbauarbeiten in der Poststraße werden nach dem Altstadtfest fortgesetzt. Die aktuell vorhandenen Asphaltkanten werden noch vor dem Altstadtfest angeschrägt, um den Höhenunterscheid auszugleichen.

Zur Kenntnis genommen

TOP 9 Anfragen

Bekanntgaben aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung

TOP 2 Jahresbestellung Feuerwehren Stadt Seßlach

Seitens der Stadtverwaltung Seßlach wurden für die Jahresbestellung (Allgemeinbedarf) der Feuerwehren im Stadtgebiet Seßlach Angebote eingeholt.

Folgende Firmen wurden angefragt:

Ludwig Feuerschutz GmbH, Esbachgraben 3, 95463 Bindlach

Handelsforum Würzburg GmbH & Co.KG, Sandäcker 13, 97076 Würzburg

112 Store GmbH, Am Reißbach 4, 97228 Rottendorf

Folgende Firmen haben ein Angebot abgegeben:

Ludwig Feuerschutz

112 Store GmbH

Folgende Firmen haben kein Angebot abgegeben:

Handelsforum Würzburg GmbH & Co. KG

Seitens der Stadtverwaltung wurden für die Jahresbestellung (Atemschutz) der Feuerwehren im Stadtgebiet Seßlach Angebote eingeholt.

Folgende Firmen wurden angefragt:

Fa. NeoVia GmbH, Zur Hagelschonung 2, 14974 Ludwigsfelde

Fa. Ludwig Feuerschutz, Esbachgraben 3, 95463 Bindlach

Folgende Firmen haben ein Angebot abgegeben:

Fa. NeoVia GmbH

Folgende Firmen haben kein Angebot abgegeben:

Fa. Ludwig Feuerschutz

Beschluss:

1.

Der Stadtrat der Stadt Seßlach beschließt, die Jahresbestellung (Allgemeinbedarf) für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Seßlach an den wirtschaftlichsten Anbieter, Fa. Ludwig Feuerschutz GmbH, Esbachgraben 3, 95463 Bindlach zu vergeben.

2.

Der Stadtrat der Stadt Seßlach beschließt, die Jahresbestellung (Atemschutz) für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Seßlach an den wirtschaftlichsten Anbieter, Fa. NeoVia GmbH, Zur Hagelschonung 2, 14974 Ludwigsfelde zu vergeben.

angenommen Ja 13 - Nein 0 - Anwesend 13