Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter (§ 21 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG, Art. 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes - AGFlurbG)
Bekanntmachung
Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten sind Teilnehmer am Verfahren. Sie bilden die Teilnehmergemeinschaft. Die Teilnehmergemeinschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. In Bayern sind ihr zum großen Teil die Aufgaben der Flurbereinigungsbehörde übertragen. Die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft führt der Vorstand.
Er trägt somit eine große Verantwortung für das Verfahren. Der Vorstandsvorsitzende ist ein Beamter des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken, der die erforderliche fachliche und technische Vorbildung besitzt. Im Zuge einer Dorferneuerung hat die Gemeinde ebenfalls einen festen Sitz im Vorstand, dieser wird von der 1. Bürgermeisterin Frau Nina Liebermann wahrgenommen. Die weiteren Vorstandsmitglieder werden auf die Dauer von 6 Jahren gewählt.
Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken hat gemeinsam mit dem derzeit amtierenden Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Lahm-Pülsdorf-Herreth vereinbart, für die Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter eine Briefwahl durchzuführen. Gründe dafür sind, dass es wahrscheinlich die letzte Vorstandsneuwahl sein wird, die Baumaßnahmen alle durchgeführt sind und die Teilnehmergemeinschaft plant, das Verfahren in den nächsten Jahren abzuschließen.
Wünschenswert ist es, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Neuwahl des Vorstands beteiligen. Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstands und deren Stellvertreter auf jeweils 6 festgelegt.
Damit die einzelnen Orte des Verfahrensgebietes im Vorstand ausreichend vertreten sind, wurde für die gruppenmäßige Zusammensetzung folgendermaßen festgesetzt:
| - | 3 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter*innen für die Ortsgruppe Lahm |
| - | 2 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter*innen für die Ortsgruppe Herreth |
| - | 1 Vorstandsmitglied und Stellvertreter*in für die Ortsgruppe Pülsdorf |
| Kandidaten für die Ortsgruppe Lahm: | ||||
| 1 | Herr | Jürgen | Alt | Wohnhaft in Lahm |
| 2 | Herr | Ralf | Judex | Wohnhaft in Lahm |
| 3 | Frau | Anja | Thomas | Wohnhaft in Lahm |
| 4 | Herr | Thomas | Werner | Wohnhaft in Lahm |
| 5 | Herr | Harald | Ritzensteiger | Wohnhaft in Lahm |
| 6 |
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| Kandidaten für die Ortsgruppe Herreth: | ||||
| 7 | Herr | Norbert | Köhler | Wohnhaft in Herreth |
| 8 | Frau | Margit | Schubert-Platsch | Wohnhaft in Herreth |
| 9 | Herr | Jürgen | Martin | Wohnhaft in Herreth |
| 10 | Herr | Stefan | Rose | Wohnhaft in Herreth |
| Kandidaten für die Ortsgruppe Pülsdorf: | ||||
| 11 | Herr | Friedrich | Boos | Wohnhaft in Pülsdorf |
| 12 |
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Mit dieser Bekanntmachung werden Sie aufgefordert bis zum 20.10.2023 weitere Kandidaten vorzuschlagen.
Neue Kandidaten können Sie benennen beim
Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken
Nonnenbrücke 7a • 96047 Bamberg,
Vorsitzende der TG, Andrea Hofmann
E-Mail: andrea.hofmann@ale-ofr.bayern.de
Telefon: 0951 / 837-343,
Stellvertreterin Kimana Kühnlein
E-Mail: kimana.kuehnlein@ale-ofr.bayern.de
Telefon: 0951 / 837-227.
Voraussichtlich in der 43. Kalenderwoche wird den Stimmberechtigten der Stimmzettel per Post zugesandt. Die Stimmzettel müssen ausgefüllt bis zum 20.11.2023 - 0:00 Uhr bei der Gemeinde Itzgrund eingegangen sein.
Am nächsten Tag, dem 21.11.2023 um 17:30 Uhr, werden die Stimmzettel im Rathaus der Gemeinde Itzgrund ausgezählt. Daran dürfen alle interessierten Bürger teilnehmen. Bei der Wahl wird ein Wahlausschuss gebildet. Dieser, bestehend aus drei Personen, überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl.
Er setzt sich folgendermaßen zusammen:
| - | Frau Sandra Kob (Gemeinde Itzgrund) |
| - | Frau Kimana Kühnlein (ALE Oberfranken & Stellvertretende Vorsitzende der TG) |
| - | Jürgen Alt (Vorstandsmitglied der TG) |
Das Wahlergebnis wird anschließend öffentlich bekannt gegeben. Die Verpflichtung der Vorstandsmitglieder erfolgt in der ersten öffentlichen Vorstandssitzung, zu welcher die neu Gewählten von der Vorsitzenden zu gegebener Zeit eingeladen werden.
Gesetzliche Grundlagen zum Wahlverfahren
| Wahlberechtigt sind die Teilnehmer am Verfahren der Ländlichen Entwicklung (Grundeigentümer und Erbbauberechtigte). |
| Grundsätzlich können alle natürlichen und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen gewählt werden. Sie brauchen weder am Verfahren beteiligt noch Landwirte sein. |
| Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken bestimmt die Anzahl der Vorstandsmitglieder und leitet die Wahl. (In Lahm-Pülsdorf-Herreth sind dies 6 Vorstandsmitglieder und 6 Stellvertreter.) |
| Der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft ist ein Beamter, der vom Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken bestimmt wird und die notwendige fachliche und technische Vorbildung besitzt. |
| Die Teilnehmer wählen die Vorstandsmitglieder einschließlich deren Stellvertreter in einem Wahlgang. |
| Jeder Stimmberechtigte hat 12 Stimmen. Durch die Gruppenmäßige Zusammensetzung haben Sie 6 Stimmen für die Ortsgruppe Lahm, 4 Stimmen für die Ortsgruppe Herreth und 2 Stimmen für die Ortsgruppe Pülsdorf. |
| Jeder Teilnehmer hat ein Stimmrecht. |
| Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. |
| Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig (schriftliche Vollmacht). |
| Vollmachten berechtigen den Bevollmächtigten nicht zu einer mehrfachen Stimmabgabe. |
| Die Wahl ist schriftlich und geheim. |
| Gewählt sind die Bewerber in der Reihenfolge der Stimmenzahl. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. |
| Die Vertretung der Vorstandsmitglieder durch Stellvertreter richtet sich nach der Stimmenzahl, die sie bei der Wahl erreichen. D. h. der Stellvertreter mit der höchsten Stimmenzahl vertritt das 1. Vorstandsmitglied, der mit der nächstniedrigeren Stimmenzahl das 2. Vorstandsmitglied usw. |
| Sind auf einem Stimmzettel mehr Kreuze als Personen gewählt werden können, ist der Stimmzettel ungültig. Ebenso, wenn bei einer Gruppe mehr Kreuze sind als Personen pro Gruppe gewählt werden können. |
| Die Wahl erfolgt durch Ankreuzen in der Liste oder Ergänzung durch handschriftlichen Eintrag. |
| Häufelung von Stimmen ist nicht erlaubt. (Je Kandidat darf nur 1 Stimme vergeben werden.) |
| Ein Wahlausschuss bestehend aus 3 Personen - darunter ein Vertreter der Gemeinde - überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. |
| Alle 6 Jahre erfolgt eine Neuwahl der Vorstandschaft. Wiederwahl ist möglich. |
| Mit der Annahme der Wahl ist der Gewählte Vorstandsmitglied (Stellvertreter). Die gewählten Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, die ehrenamtliche Tätigkeit als Vorstandsmitglied zu übernehmen, es sei denn, sie können einen wichtigen Grund für die Ablehnung geltend machen. |
Aufgaben des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft
Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Da das Verfahren bereits so weit fortgeschritten ist, obliegt ihm nur noch die Ausführung folgender Aufgaben:
| Abmarkung der Grundstücksgrenzen im Einvernehmen mit den Grundeigentümern im Bereich der Maßnahmen. |
| Aufstellung und Ausführung des Plans nach § 58 FlurbG (Flurbereinigungsplan). |