Flurneuordnung Altenstein
Flurneuordnung und Dorferneuerung Weisachgrund
Markt Maroldsweisach, Landkreis Haßberge
Gz. LD-B - A 7566 - 2539
In den Verfahren Altenstein und Weisachgrund wird die Ausführung des Flurbereinigungsplanes angeordnet. Der neue Rechtszustand tritt mit dem 01.03.2024 an die Stelle des bisherigen Rechtszustands.
Die Änderungen der Gemeindegrenzen treten am 01.04.2024 in Kraft.
Die sofortige Vollziehung wird angeordnet, mit der Folge, dass Widersprüche und Anfechtungsklagen keine aufschiebende Wirkung haben.
Die Flurbereinigungspläne wurden den Beteiligten in gesetzlich vorgeschriebener Weise bekannt gegeben.
Die Flurbereinigungspläne sind unanfechtbar. Ihre Ausführung konnte daher angeordnet werden (§ 61 Flurbereinigungsgesetz –FlurbG–).
Die sofortige Vollziehung der Ausführungsanordnung wird angeordnet, damit aus einem längeren Aufschub der Ausführung der Flurbereinigungspläne den Beteiligten auf dem Gebiet des Grundstücksverkehrs keine erheblichen Nachteile erwachsen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung).
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Zeller Straße 40, 97082 Würzburg
(Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg)
eingelegt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Diese Anordnung sowie die Bestandskarte, die den Stand der Flurkarte bei Eintritt des neuen Rechtszustandes darstellt, können innerhalb von vier Monaten ab dem 25.09.2023 auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken auf der Seite Projekte in Unterfranken unter „Öffentliche Bekanntmachungen – Verwaltungsakte Flurneuordnungen und Dorferneuerungen“ eingesehen werden.
(https://www.ale-unterfranken.bayern.de/108554/index.php)
Förderanträge für private Maßnahmen in der Dorferneuerung und die Förderung von Kleinstunternehmen können längstens bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes, das ist der Ablauf des 01.03.2024, beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Zeller Straße 40, 97082 Würzburg gestellt werden.