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Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Seßlach
Ausgabe 19/2023
Rathaus aktuell
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Öffentliche Bekanntmachung

Flurneuordnung Altenstein

Flurneuordnung und Dorferneuerung Weisachgrund

Markt Maroldsweisach, Landkreis Haßberge

Gz. LD-B - A 7566 - 2539

Ausführungsanordnung

In den Verfahren Altenstein und Weisachgrund wird die Ausführung des Flurbereinigungsplanes angeordnet. Der neue Rechtszustand tritt mit dem 01.03.2024 an die Stelle des bisherigen Rechtszustands.

Die Änderungen der Gemeindegrenzen treten am 01.04.2024 in Kraft.

Die sofortige Vollziehung wird angeordnet, mit der Folge, dass Widersprüche und Anfechtungsklagen keine aufschiebende Wirkung haben.

Gründe

Die Flurbereinigungspläne wurden den Beteiligten in gesetzlich vorge­schriebener Weise bekannt gegeben.

Die Flurbereinigungspläne sind unanfechtbar. Ihre Ausführung konnte daher angeordnet werden (§ 61 Flurbereinigungsgesetz –FlurbG–).

Die sofortige Vollziehung der Ausführungsanordnung wird angeordnet, damit aus einem längeren Aufschub der Ausführung der Flurbereinigungs­pläne den Beteiligten auf dem Gebiet des Grundstücksverkehrs keine er­heblichen Nachteile erwachsen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungs­gerichtsordnung).

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

Zeller Straße 40, 97082 Würzburg

(Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg)

eingelegt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Diese Anordnung sowie die Bestandskarte, die den Stand der Flurkarte bei Eintritt des neuen Rechtszustandes darstellt, können innerhalb von vier Monaten ab dem 25.09.2023 auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken auf der Seite Projekte in Unterfranken unter „Öffentliche Bekanntmachungen – Verwaltungsakte Flurneuordnungen und Dorferneuerungen“ eingesehen werden.

(https://www.ale-unterfranken.bayern.de/108554/index.php)

Hinweis

Förderanträge für private Maßnahmen in der Dorferneuerung und die För­derung von Kleinstunternehmen können längstens bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes, das ist der Ablauf des 01.03.2024, beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Zeller Straße 40, 97082 Würzburg gestellt werden.

Würzburg, 06.09.2023
gez. Johannes Krüger
Ltd. Baudirektor