Die Abrechnungsbescheide zum 30.06.2023 wurden den Zahlungspflichtigen übersandt. Soweit dem Zweckverband ein SEPA-Mandat der Zahlungspflichtigen vorliegt, ist nichts zu veranlassen. Barzahler werden gebeten, den jeweils fälligen Betrag rechtzeitig zum 30.09.2023 auf das Konto des Zweckverbandes zu überweisen.
Im Gebührenbescheid wurden die Vorauszahlungen für das Jahr 2023/2024 festgelegt. Es ergeht kein gesonderter Vorauszahlungsbescheid. Wir bitten deshalb um rechtzeitige Überweisung zu den jeweils fälligen Terminen.
Bankverbindung:
VR-Bank Lichtenfels-Ebern eG
IBAN: DE72 7709 1800 0002 3128 59
BIC: GENODEF1LIF
Die Abrechnungsbescheide zum 30.06.2023 wurden den Zahlungspflichtigen übersandt. Soweit der Stadt ein SEPA-Mandat der Zahlungspflichtigen vorliegt, ist nichts zu veranlassen. Barzahler werden gebeten, den jeweils fälligen Betrag rechtzeitig zum 30.09.2023 auf eines der Konten der Stadt Seßlach zu überweisen.
Im Gebührenbescheid wurden die Vorauszahlungen für das Jahr 2023/2024 festgelegt. Es ergeht kein gesonderter Vorauszahlungsbescheid. Wir bitten deshalb um rechtzeitige Überweisung zu den jeweils fälligen Terminen.
Bankverbindungen:
Sparkasse Coburg – Lichtenfels
IBAN: DE30 7835 0000 0092 5414 08
BIC: BYLADEM1COB
VR-Bank Lichtenfels-Ebern eG
IBAN: DE72 7709 1800 0002 2209 03
BIC: GENODEF1LIF