| Sitzungsdatum: | Dienstag, 12.12.2023 |
| Beginn: | 18:00 Uhr |
| Ende: | 18:45 Uhr (Ende des öffentlichen Teils: 18:10 Uhr) |
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| 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr – Jahresabschluss-Sitzung |
| Ort: | Seßlach - Rathaussitzungssaal |
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| Abschluss-Sitzung: Seßlach - Kultursaal "Alte Schule" |
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
| Gegenstand | |
| 1 | Genehmigung des Protokolls der Stadtratssitzung vom 21.11.2023 |
| 2 | Sanierungsgebiete Seßlach und Gemünda |
| 2.1 | Beschluss zur Verlängerung der Sanierungssatzung Seßlach |
| 2.2 | Beschluss zur Verlängerung der Sanierungssatzung Gemünda |
| 3 | Bauanträge |
| 4 | Sonstiges |
| 5 | Mitteilungen des Bürgermeisters |
| 6 | Anfragen |
| 6.1 | Nutzung EDEKA - Parkplatz bei Großveranstaltungen |
| 7 | Abschluss-Sitzung im Kultursaal der "Alten Schule" - ab 19:00 Uhr |
Erster Bürgermeister Maximilian Neeb eröffnet um 18:00 Uhr die Jahresabschluss-Sitzung des Stadtrates, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.
Öffentliche Sitzung
TOP 1 | Genehmigung des Protokolls der Stadtratssitzung vom 21.11.2023 |
Beschluss:
Gegen das Protokoll der Stadtratssitzung vom 21.11.2023 erhoben sich keine Einwendungen.
angenommen | Ja 15 - Nein 0 - Anwesend 15 |
| TOP 2 | Sanierungsgebiete Seßlach und Gemünda |
| TOP 2.1 | Beschluss zur Verlängerung der Sanierungssatzung Seßlach |
Aufgrund der Überleitungsvorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) entsprechend einer Neufassung durch den Gesetzesgeber wurde vorgegeben, dass Sanierungsgebiete, die vor dem 01.01.2007 bekannt gemacht worden sind, spätestens bis zum 31.12.2021 aufzuheben sind, es sei denn, es ist entsprechend § 142 Abs. 3 Satz 3 oder 4 BauGB eine andere Frist für die Durchführung der Sanierung festgelegt worden (vgl. § 235 Abs. 4 BauGB).
Die Stadt Seßlach hat daher im Rahmen der Erstellung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) durch das Planungsbüro transform das Sanierungsgebiet „Altstadt Seßlach“ hinsichtlich der Erreichung der Sanierungsziele geprüft, um abschätzen zu können, ob das Sanierungsgebiet zum 31.12.2021 abgeschlossen werden kann. Da dies nicht der Fall ist, ist eine Verlängerung der Satzung erforderlich.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 21.03.2023 das ISEK beschlossen und anschließend veröffentlicht. Ergänzend wurden auch die vorbereitenden Untersuchungen fortgeschrieben und eine realistische Durchführungsfrist festgesetzt. Die Durchführungsfrist soll daher nochmals vorläufig um zwei weitere Jahre verlängert werden.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Seßlach beschließt für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Altstadt Seßlach“ die Festsetzung der Frist zur Durchführung der Sanierungsmaßnahmen bis zum 31.12.2025 gemäß § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 235 Abs. 4 Baugesetzbuch.
angenommen | Ja 15 - Nein 0 - Anwesend 15 |
TOP 2.2 | Beschluss zur Verlängerung der Sanierungssatzung Gemünda |
Aufgrund der Überleitungsvorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) entsprechend einer Neufassung durch den Gesetzesgeber wurde vorgegeben, dass Sanierungsgebiete, die vor dem 01.01.2007 bekannt gemacht worden sind, spätestens bis zum 31.12.2021 aufzuheben sind, es sei denn, es ist entsprechend § 142 Abs. 3 Satz 3 oder 4 BauGB eine andere Frist für die Durchführung der Sanierung festgelegt worden (vgl. § 235 Abs. 4 BauGB).
Die Stadt Seßlach hat daher im Rahmen der Erstellung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) durch das Planungsbüro transform das Sanierungsgebiet „Gemünda“ hinsichtlich der Erreichung der Sanierungsziele geprüft, um abschätzen zu können, ob das Sanierungsgebiet zum 31.12.2021 abgeschlossen werden kann. Da dies nicht der Fall ist, ist eine Verlängerung der Satzung erforderlich.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 21.03.2023 das ISEK beschlossen und anschließend veröffentlicht. Ergänzend wurden auch die vorbereitenden Untersuchungen fortgeschrieben und eine realistische Durchführungsfrist festgesetzt. Die Durchführungsfrist soll daher nochmals vorläufig um zwei weitere Jahre verlängert werden.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Seßlach beschließt für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Gemünda“ die Festsetzung der Frist zur Durchführung der Sanierungsmaßnahmen bis zum 31.12.2025 gemäß § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 235 Abs. 4 Baugesetzbuch.
angenommen | Ja 15 - Nein 0 - Anwesend 15 |
TOP 3 | Bauanträge |
Es lagen keine Bauanträge vor.
TOP 4 | Sonstiges |
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TOP 5 | Mitteilungen des Bürgermeisters |
1. Aufhebung Vollsperrung Kreisstraße CO 19
Die Kreisstraße CO 19 zwischen Gemünda und der Gehegsmühle wird ab dem 18.12.2023 für den Verkehr wieder freigegeben. Restarbeiten erfolgen im Jahr 2024; dann jedoch ohne Vollsperrung.
Zur Kenntnis genommen
| 6 | Anfragen |
| 6.1 | Nutzung EDEKA - Parkplatz bei Großveranstaltungen |
Die Verwaltung möge mit dem EDEKA – Markt – Betreiber das Gespräch suchen und dahingehend verhandeln, dass die Schranke am Parkplatz Richtung Altstadt bei Großveranstaltungen geöffnet bleibt, da Besucher im Rollstuhl ansonsten auf die Staatsstraße ausweichen müssen.
Zur Kenntnis genommen
Nach dem nichtöffentlichen Teil findet ab 19:00 Uhr die Jahresabschluss-Sitzung im Kultursaal der "Alten Schule" mit verschiedenen Ehrungen statt.