Bis zum 15.02.2024 werden fällig und sind an die Stadt Seßlach zu überweisen:
| 1. | Grundsteuer für die Zeit vom 01.01. bis 31.03.2024 mit ¼ des Jahresbeitrages von mehr als 30,00 €. |
| 2. | Gewerbesteuervorauszahlungen für die Zeit vom 01.01. bis 31.03.2024 mit ¼ des Jahresbeitrages. |
| 3. | Gewerbesteuernachzahlungen zum Fälligkeitstag, die Abschlusszahlungen zur Gewerbesteuer nach den zugestellten Steuerbescheiden. |
Diese Bekanntmachung gilt als öffentliche Mahnung. Wenn Zahlung innerhalb einer Woche nicht erfolgt, werden Beizugsmaßnahmen eingeleitet.
| Bei unpünktlicher Zahlung werden erhoben: | |
| a) | Säumniszuschläge mit 1 % des rückständigen auf volle 50,00 € (Fünfzig Euro) nach unten abgerundeten Betrages für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstag an (§ 240 Abs. 1 AO). |
| b) | Mahngebühren nach den gesetzlichen Bestimmungen. |
| Einzahlungen erbitten wir auf die Konten der Stadt Seßlach bei: | |
| Sparkasse Coburg – Lichtenfels: | |
| IBAN: DE30 7835 0000 0092 5414 08 | BIC: BYLADEM1COB |
| VR-Bank Lichtenfels-Ebern eG | |
| IBAN: DE72 7709 1800 0002 2209 03 | BIC: GENODEF1LIF |