Der Stadtrat der Stadt Seßlach hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2024 in Kraft.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 21.10. bis einschließlich 28.10.2024 öffentlich nach vorheriger Terminabsprache zur Einsichtnahme auf.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan können während des ganzen Jahres im Rathaus – Kämmerei – innerhalb der allgemeinen Amtsstunden eingesehen werden (Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO; § 1 Bekanntmachungsverordnung).
Das Landratsamt Coburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 25.09.2024, Az.: 9412-13/2024/1 sein Einvernehmen erteilt.
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 9.986.350,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 4.624.000,00 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in Höhe von 1.450.000,00 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 350 v. H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) — 350 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer — 380 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird auf — 1.000.000,00 €
festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2024 in Kraft.
Seßlach, den 30.09.2024
Stadt Seßlach