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Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Seßlach
Ausgabe 22/2023
Rathaus aktuell
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Ausnahmegenehmigungen für die Sperrung der Altstadt

Die vor drei Jahren ausgestellten Parkausweise für die Bewohner der Altstadt Seßlach laufen am 31.12.2023 ab.

Wir bitten alle Personen, die im Besitz einer Ausnahmegenehmigung sind, baldmöglichst eine neue Ausnahmegenehmigung für die nächsten drei Jahre zu beantragen.

Das entsprechende Formular erhalten Sie

auf unserer Internetseite:

www.sesslach.de unter Wirtschaft/Verkehr, Parkausweis – Antragsformular

Alternativ senden Sie bitte eine E-Mail an:

manuel.keller@sesslach.de

mit folgenden Angaben:

Name, Anschrift

Kennzeichen

Grund (ich wohne in der Altstadt, Hauseigentümer, Gewerbe etc.)

Die neuen Parkausweise werden ab KW 52 per Post zugestellt.

Stadtverwaltung Seßlach