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Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Seßlach
Ausgabe 22/2024
Rathaus aktuell
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Fundbüro MTB Nr. 22/2024

Das Fundbüro finden Sie in der Stadtkasse, Zimmer 6, Tel.Nr. 09569/922518

Haben Sie etwas gefunden?

Jeder, der einen Gegenstand in einem Wert von über 10 Euro findet, ist verpflichtet, diesen Fund unverzüglich anzuzeigen. Geben Sie den Fundgegenstand bitte im Rathaus, Fundbüro, ab. Wichtig ist, dass Sie bei der Fundanzeige möglichst genaue Angaben machen.

Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate ab Anzeige des Fundes. Wird die Fundsache vom Verlierer nicht abgeholt, so hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb. Wird der Fundgegenstand im Fundbüro verwahrt, so wird der Finder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann.

Folgende Fundsachen sind aktuell im Fundbüro der Stadt Seßlach aufbewahrt:

Abholung nur nach telefonischer Vereinbarung von 08:00 - 12:00 Uhr möglich!