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Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Seßlach
Ausgabe 23/2023
Rathaus aktuell
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Information aus dem Passamt

Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

Im Zuge der Veröffentlichung des Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens informiert die Stadt Seßlach über folgende Neuerung:

Der Kinderreisepass wird zum 01.01.2024 ersatzlos abgeschafft. Kinderreisepässe dürfen noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit bisher ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Der Kinderreisepass wird abgeschafft, weil er aufgrund seiner seit 01.01.2021 nur noch einjährigen Gültigkeit und seiner teilweise fehlenden Anerkennung durch andere Staaten in seiner Verwendbarkeit und Bedeutung weiter abgenommen hat. Es wird angestrebt, das Spektrum an Dokumenten für Erwachsene und Kinder zu vereinheitlichen, Hürden in Bezug auf Einreisebestimmungen anderer Länder zu beseitigen und damit eine möglichst umfassende Nutzbarkeit von Dokumenten zu gewährleisten.

Wie bisher auch können Sie für Ihre Kinder ab Geburt Personalausweis oder Reisepass beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit hier zwischen zwei und fünf Wochen liegt.

Welches Dokument zur Einreise in Ihr Urlaubsland benötigt wird, ermitteln Sie bitte über den Internetauftritt des Auswärtigen Amtes: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise. Pass-/Personalausweisbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Weikard (09569 92215-12, sarah.weikard@sesslach.de), oder Frau Mildenberger (09569 9225-23, doris.mildenberger@sesslach.de).