Der öffentliche Feld- und Waldweg „Am Friedhof“, Stadt Seßlach, Gemarkung Dietersdorf, Fl. Nr. 327 wird gemäß Art. 7 BayStrWG in zwei Teilstücken zur Ortsstraße „Siedlungsstraße“ aufgestuft.
Teilstück 1:
Anfangspunkt Südöstl. Grundstücksgrenze Fl. Nr. 333, Endpunkt: nordwestl. Grundstücksgrenze Fl. Nr. 623, Länge: 0,182 km
Teilstück 2:
Anfangspunkt: westl. Grundstücksgrenze Fl. Nr. 331/1, Endpunkt: nordwestl. Grundstücksgrenze Fl. Nr. 624, Länge 0,080 km.
Der öffentliche Feld- und Waldweg „Am Friedhof“, Stadt Seßlach, Gemarkung Dietersdorf, Fl. Nr. 327/2, Anfangspunkt: Ostspitze des Grundstückes Fl. Nr. 514/1, Endpunkt: Nordwestl. Grenze Fl. Nr. 516, Länge: 0,136 km, wird gemäß Art. 7 BayStrWG zur Ortsstraße „Binzigweg“ aufgestuft.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth, Friedrichstr. 16, 95444 Bayreuth schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Seßlach, Marktplatz 98, 96145 Seßlach) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen in Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.