Titel Logo
Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Seßlach
Ausgabe 24/2025
Rathaus aktuell
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung 2025

Der Stadtrat der Stadt Seßlach hat die Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2025 in Kraft.

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 01.12.2025 bis einschließlich 12.12.2025 öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan können während des ganzen Jahres im Rathaus – Kämmerei – innerhalb der allgemeinen Amtsstunden eingesehen werden (Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO; § 1 Bekanntmachungsverordnung).

Das Landratsamt Coburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 05.11.2025 sein Einvernehmen erteilt.

Seßlach, den 26.11.2025
Maximilian Neeb, Erster Bürgermeister

Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Seßlach (Landkreis Coburg) für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund des Art. 68 Abs. 1 i. V. m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Seßlach folgende

Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in Höhe von 966.900,00 € festgesetzt.

§ 3

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2025 in Kraft.

Seßlach, den 05.11.2025
Stadt Seßlach
Maximilian Neeb
Erster Bürgermeister