Der Stadtrat der Stadt Seßlach hat die Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2025 in Kraft.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 01.12.2025 bis einschließlich 12.12.2025 öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan können während des ganzen Jahres im Rathaus – Kämmerei – innerhalb der allgemeinen Amtsstunden eingesehen werden (Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO; § 1 Bekanntmachungsverordnung).
Das Landratsamt Coburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 05.11.2025 sein Einvernehmen erteilt.
Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Seßlach (Landkreis Coburg) für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grund des Art. 68 Abs. 1 i. V. m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Seßlach folgende
Nachtragshaushaltssatzung:
| Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden | ||||
| erhöht um € | vermindert um € | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge | |
|
|
| gegenüber bisher € | auf nunmehr € verändert |
| a) im Verwaltungs-haushalt die Einnahmen die Ausgaben | 297.900,00 365.800,00 | 45.100,00 113.000,00 | 11.389.500,00 11.389.500,00 | 11.642.300,00 11.642.300,00 |
| b) im Vermögens haushalt die Einnahmen die Ausgaben | 261.800,00 517.900,00 | 478.900,00 735.000,00 | 3.940.700,00 3.940.700,00 | 3.723.600,00 3.723.600,00 |
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in Höhe von 966.900,00 € festgesetzt.
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2025 in Kraft.