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Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Seßlach
Ausgabe 25/2023
Rathaus aktuell
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Silvesterfeuerwerk in der Altstadt Seßlach

Der Stadtrat hat bereits im Jahr 2014 beschlossen, dass anlässlich von Familienfeiern (Geburtstagen, Hochzeiten, usw.) keine Feuerwerke der Klasse II (= Silvesterfeuerwerk) mehr im gesamten Stadtgebiet Seßlach abgebrannt werden dürfen.

Keiner Genehmigung der Stadt bedarf allerdings das Abbrennen von Feuerwerken in der Silvesternacht. Dennoch appellieren der Stadtrat und die Verwaltung an die Bevölkerung, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht in der Altstadt von Seßlach zu unterlassen.

Die Altstadt ist mit ihrer engen Bebauung und ihren vielen mittelalterlichen Anwesen im besonderen Umfang brandgefährdet. Eine Silvesterfeier kann durchaus auch ohne das in dieser Nacht übliche Feuerwerk zu einem unterhaltsamen Erlebnis werden.

Wir hoffen, dass unser Appell beachtet wird. Vielen Dank!

Ihr
Maximilian Neeb
Erster Bürgermeister