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Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Seßlach
Ausgabe 25/2024
Rathaus aktuell
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Hinweise zum Winterdienst

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

um einen reibungslosen Winterdienst gewährleisten zu können, bitten wir alle Verkehrsteilnehmer/innen, ihre Fahrzeuge so abzustellen, dass Räumfahrzeuge ungehindert die Straßen befahren können. Durch rechts und links geparkte Fahrzeuge besteht für die Winterdienstfahrzeuge oft kein Durchkommen, so dass diese Straßen dann nicht geräumt bzw. gestreut werden können. Daher appellieren wir dringend an alle Fahrzeugführer/innen, gerade im Bereich von engen Straßen in den Wintermonaten ihre Fahrzeuge möglichst auf den Grundstücken abzustellen oder so zu parken, dass eine ausreichende Durchfahrtsbreite von mindestens 3 m für die Winterdienstfahrzeuge verbleibt.

Hier noch ein Hinweis zur aktuellen Situation:

An Tagen, an denen Schnee fällt, erreichen uns viele Nachfragen und Änderungswünsche, welche Straßen und Strecken zuerst geräumt werden sollten.

Beim Winterdienst gibt es jedoch eine klare Priorisierung:

Es muss insbesondere der auftretenden Verkehrssituation Rechnung getragen werden. An oberster Priorität stehen somit steile Straßen, Schulwege, Wege zu den KiTa´s, Flächen vor dem Altenheim, Rettungswege, etc.

Unser Bauhof erbringt tatsächlich jedes Mal im Winter Höchstleistungen beim Schneeräumen. Die Gesamtfläche des Stadtgebietes (ca. 72 qkm) muss man dabei bedenken. Ein gleichzeitiges Räumen überall zur gleichen Zeit ist leider nicht möglich. Daher liegt der Fokus klar auf die oben genannte Priorisierung. Hierfür bitten wir um Verständnis.

In diesem Jahr erbringt der Bauhof den gesamten Winterdienst erstmals ohne externen Dienstleister. Der alte Vertrag mit dem bisherigen Dienstleister ist ausgelaufen und bei einer Ausschreibung konnte kein neuer Dienstleister gewonnen werden. Es war daher eine komplett neue Tourenplanung notwendig, um nur mit den bestehenden Fahrzeugen und städtischen Mitarbeitern den Winterdienst zu planen. Wir bitten daher um besonderes Verständnis, wenn nicht jede Tour gleich bis ins letzte Detail problemlos läuft.

Sollten sie einmal einen Hinweis an unsere Fahrer haben, können sie diese jederzeit gerne ansprechen. Hier gilt aber insbesondere: „Wie man in den Wald ruft, so schallt es auch zurück“. Bleiben sie deshalb bitte freundlich und verständnisvoll, damit eine für beide Seiten funktionierende Lösung gefunden werden kann.

Außerdem wollen wir auf die Pflicht hinweisen, Gehwege und manchmal sogar Straßen vom Schnee freizuhalten. Einige Hinweise zur Straßenreinigungspflicht:

Nach geltender Satzung ist jeder Grundstückseigentümer / Anlieger zur Reinigung der öffentlichen Verkehrsfläche vor seinem Anwesen verpflichtet. Dies trägt zur Verkehrssicherheit und natürlich auch zu einem ordentlichen Ortsbild bei.

Es handelt sich hierbei im Einzelnen um die Reinigungspflicht:

1.

der Straßenentwässerungsrinne und Einflussöffnungen der Straßenkanäle. Sie sind von Unrat und Bewuchs freizuhalten.

2.

der öffentlichen Straße vor dem Haus bzw. Grundstück. Die Reinigung erstreckt sich bis zur Mitte der Straße. Bei einem Eckgrundstück vergrößert sich die Reinigungsfläche bis zum Schnittpunkt der Straßenmitte. Zu reinigen ist die Straße am Tage vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag.

3.

der Parkplätze vor dem Grundstück. Diese sind von Unrat, Laub, Fremdkörper und Schlamm freizuhalten.

4.

der Gehwege. Diese sind von Bewuchs (Äste, Zweige/Sträucher) freizuhalten, damit sie ohne Beeinträchtigung benutzt werden können.

5.

aller Böschungen und Stützmauern. Sie sind von Sträuchern, Bewuchs und Ästen freizuhalten.

6.

eines Grundstückes. Das Grundstück ist zweimal jährlich von Bewuchs zu befreien.

7.

der Schneeräumung. Der Gehweg vor dem Grundstück ist von Schnee zu räumen, damit der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird.

8.

nach Ende des Winters. Von der Kehrpflicht ist natürlich auch der Splitt vom Winterdienst betroffen.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, ihrer Pflicht nachzukommen, um dadurch die öffentliche Hand zu entlasten. Vielen Dank für ihr Verständnis.

Ihre Stadtverwaltung