Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 09.01.2023 Beschlüsse gefasst und Feststellungen getroffen über:
| 1. | Erläuterungen zur Teilnehmergemeinschaft, |
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| Aufgabenverteilung im Vorstand, |
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| Entschädigung der Vorstandsmitglieder |
| 1.1. | Erläuterungen und Bestimmungen zu §§ 16 – 26 Flurbereinigungsgesetz –FlurbG–, Art. 2 und 4 AGFlurbG sowie zu den Vollzugsbestimmungen |
| 1.2. | Bestellung des "örtlich Beauftragten des Vorsitzenden des Vorstands" |
| 1.3. | Bestellung des Wegebaumeisters |
| 1.4. | Sitzungen des Vorstands |
| 1.5. | Entschädigung der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder |
| 1.6. | Verpflichtung von Vorstandsmitgliedern (sofern in Abwesenheit gewählt) |
| 2. | Kassen- und Rechnungswesen, Vorschüsse (später Beiträge), Verrechnungssätze für Eigenleistungen der Teilnehmer (Arbeitsleistungen) |
| 2.1. | Verband für Ländliche Entwicklung Oberfranken – VLE – |
| 2.2. | Bestellung der Kassenprüfer |
| 3. | Datenschutz |
| 4. | Sonstiges |
| 4.1. | Hinterlegung der Beschlussniederschriften |
| 4.2. | Bekanntmachung dieser Niederschrift |
Eine Kopie der Niederschrift, die Datenschutzgeschäftsordnung des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken und die Satzung des Verbandes für Ländliche Entwicklung Oberfranken – VLE – sowie über den Verzicht auf die Durchführung einer Wertermittlung liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus:
vom 27.02.2023 mit 13.03.2023
in der Stadtverwaltung Seßlach, Marktplatz 98, 96145 Seßlach
Nach diesem Zeitpunkt können o. a. Unterlagen beim örtlich Beauftragten, Herrn Otto Neeb, eingesehen werden.