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Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Seßlach
Ausgabe 6/2023
Rathaus aktuell
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Hundesteuer

Meldepflicht

Steuerpflichtig ist das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Stadtgebiet.

Die Steuerpflicht entfällt, wenn die Voraussetzung in weniger als drei aufeinander folgenden Kalendermonaten erfüllt wird. Maßgebend ist das Kalenderjahr.

Wer demnach einen über vier Monate alten, der Stadt noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn unverzüglich der Stadt melden. Die Formulare sind auf der Homepage der Stadt Seßlach unter Stadt| Rathaus > Gebühren zu finden.

Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Stadt ein Hundezeichen aus.

Die Hundesteuer beträgt 35,00 € pro Hund. Sie ist am 01.04.2023 zur Zahlung fällig. Wir bitten die Barzahler um rechtzeitige Überweisung auf eines der Konten der Stadt Seßlach, da sonst Mahngebühren nach den gesetzlichen Vorschriften erhoben werden.

Bankverbindungen:

Sparkasse Coburg - Lichtenfels

IBAN: DE30 7835 0000 0092 5414 08

BIC: BYLADEM1COB

VR-Bank Lichtenfels-Ebern eG

IBAN: DE72 7709 1800 0002 2209 03

BIC: GENODEF1LIF

Für Rückfragen steht Frau Gleichmann, Tel. 09569/922516,

zur Verfügung.

Eine herzliche Bitte an alle Hundebesitzer

Die Hundesteuer ist kein Freibrief dafür, dass ihr Vierbeiner unsere Straßen, Spielplätze und Grünanlagen verschmutzen darf.

Daher die Bitte an alle Hundehalter:

Lassen sie ihre Hunde ihr Geschäft nicht auf Fußwegen und Grünanlagen, Privatgrundstücken und selbstverständlich auch nicht auf Spielplätzen verrichten.

Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, die Hinterlassenschaften des Hundes aufzusammeln und in die dafür bereitgestellten Hundekotbehältnisse zu werfen, damit der Hundekot nicht zur „Tretmine“ für Fußgänger wird.

Vielen Dank für ihr Verständnis.