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Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Seßlach
Ausgabe 6/2024
Rathaus aktuell
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Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes Widmung der neu errichteten Straßen und Gehwege im Baugebiet Heiliggrund II - Heilgersdorf

Widmung der neu errichteten Straßen und Gehwege im Baugebiet Heiliggrund II - Heilgersdorf

Die Erschließungsarbeiten im Baugebiet Heiliggrund II, Stadt Seßlach, Gemarkung Heilgersdorf, Fl. Nrn. 270, 266 sind abgeschlossen und werden gemäß Art. 6 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.

Teilbereich 1:

Fl. Nr. 270, Gem. Heilgersdorf

Anfangspunkt: östl. Grenzpunkt Fl. Nr. 270, Höhe Einmündungsbereich Fl. Nr. 202; Endpunkt: südöstl. Grundstücksgrenze Fl. Nr. 266/17, Länge: 0,115 km

Teilbereich 2:

Fl. Nr. 266, Gem. Heilgersdorf

Anfangspunkt: Einmündung Fl. Nr. 270, Endpunkt: südl. Grundstücksgrenze Fl. Nr. 266/20, Länge 0,185 km.

Teilbereich 3:

Fl. Nr. 266, Gem. Heilgersdorf

Anfangspunkt: nordöstl. Grenzpunkt Fl. Nr. 266/16; Endpunkt: nordöstl. Grenzpunkt Fl. Nr. 266/12; Länge 0,121 km

Widmung der neu errichteten Gehwege im Baugebiet Heiliggrund II – Heilgersdorf

Die Erschließungsarbeiten im Baugebiet Heiliggrund II, Stadt Seßlach, Gemarkung Heilgersdorf, Fl. Nrn. 233, 265, 266/19 & 266/20 sind abgeschlossen und werden gemäß Art. 6 BayStrWG zum beschränkt öffentlichen Weg gewidmet.

1. Fl. Nrn. 265 & 266/20, Gem. Heilgersdorf

Anfangspunkt: nördliche Grenze Fl. Nr. 265; Endpunkt: südliche Grenze Fl. Nr. 266/20; Länge: 0,069 km; Widmungsbeschränkung: nur für Fußgänger

2. Fl. Nrn. 266/19 & 233, Gem. Heilgersdorf

Anfangspunkt: westl. Grenze Fl. Nr. 266/19; Endpunkt: östl. Grenze Fl. Nr. 233; Länge 0,057 km; Widmungsbeschränkung: nur für Fußgänger

Die Unterlagen können bis 04.04.2024 im Rathaus der Stadt Seßlach, Zimmer Nr. 11, Marktplatz 98, 96145 Seßlach während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth, Friedrichstr. 16, 95444 Bayreuth schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Seßlach, Marktplatz 98, 96145 Seßlach) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen in Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.