| Sitzungsdatum: | Dienstag, 07.02.2023 |
| Beginn: | 19:00 Uhr |
| Ende: | 21:20 Uhr (Ende des öffentlichen Teils: 20:10 Uhr) |
| Ort: | Seßlach - Rathaussitzungssaal |
Öffentliche Sitzung
| TOP | Gegenstand |
| 1 | Genehmigung des Protokolls der Stadtratssitzung vom 17.01.2023 |
| 2 | Bestätigung des neugewählten Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters der FF Hattersdorf |
| 3 | Vollzug des BauGB - Bauleitplanung der Stadt Seßlach; |
| 3.1 | 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Seßlach in 9 Teilbereichen; |
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| Behandlung der Stellungnahmen zur 18. Änderung des FNP nach § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 4 BauGB, sowie Billigungs- und Feststellungsbeschluss |
| 7 | Anfragen |
| 7.1 | St 2204 |
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| Erster Bürgermeister Maximilian Neeb eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung des Stadtrates, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest. |
TOP 1 Genehmigung des Protokolls der Stadtratssitzung vom 17.01.2023
Beschluss:
Gegen das Protokoll der Stadtratssitzung vom 17.01.2023 erhoben sich keine Einwendungen.
angenommen: Ja 15 - Nein 0 - Anwesend 15
TOP 2 Bestätigung des neugewählten Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters der FF Hattersdorf
Beschluss:
Der nachfolgend aufgeführte neugewählte Kommandant und dessen Stellvertreter werden vom Stadtrat in ihrem Amt bestätigt:
| FF Hattersdorf | |
| Kommandant | Jürgen Köhler |
| Stellv. Kommandant | Jannik Köhler |
Die vorgeschriebenen Lehrgänge sind innerhalb eines angemessenen Zeitraumes abzulegen. Als angemessen gilt bei einem abzulegenden Lehrgang ein Zeitraum von 1 Jahr, bei zwei abzulegenden Lehrgängen von 1 ½ Jahren. Eine Verlängerung dieser Fristen ist zu begründen und nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.
Die Bestätigung erfolgt auf Widerruf und unter Vorbehalt bis zum Nachweis der erforderlichen Mindestvoraussetzungen.
angenommen: Ja 15 - Nein 0 - Anwesend 15
TOP 3 Vollzug des BauGB - Bauleitplanung der Stadt Seßlach;
TOP 3.1 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Seßlach in 9 Teilbereichen;
Behandlung der Stellungnahmen zur 18. Änderung des FNP nach § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 4 BauGB, sowie Billigungs- und Feststellungsbeschluss
Das Feststellungsexemplar zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Seßlach in 9 Teilbereichen, die Begründung des Ingenieurbüros Koenig + Kühnel sowie die Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit der erneuten Auslegung nach § 3.2 und § 4.2 BauGB in der Fassung vom 07.02.2023 werden zum Bestandteil des Protokolls erklärt.
Beschlüsse:
1. Beschluss
Der Stadtrat beschließt hinsichtlich der vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Seßlach in 9 Teilbereichen die Beschlussvorschläge gemäß dem Inhalt der Vorlage des Ingenieurbüros Koenig + Kühnel vom 07.02.2023, die zum Bestandteil des Beschlusses erklärt wird.
2. Billigungsbeschluss
Das Feststellungsexemplar der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Seßlach in 9 Teilbereichen wird unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse mit den bereits eingetragenen Änderungen im Plan und der Begründung in der Fassung vom 07.02.2023 gebilligt.
3. Feststellungbeschluss
Der Stadtrat der Stadt Seßlach stellt unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Seßlach in 9 Teilbereichen fest.
4. Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren einzuleiten.
angenommen: Ja 15 - Nein 0 - Anwesend 15
TOP 7 Anfragen
TOP 7.1 St 2204
Auf Höhe der Abzweigung nach Hattersdorf sind offensichtlich zwei Schlaglöcher im Fahrbahnbereich. Die Verwaltung möge die Info an den Straßenbaulastträger weitergeben.
Zur Kenntnis genommen