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Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Seßlach
Ausgabe 7/2024
Rathaus aktuell
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Bekanntgaben aus der Sitzungsniederschrift über die Sitzung des Stadtrates

Sitzungsdatum:

Dienstag, 20.02.2024

Beginn:

19:00 Uhr

Ende:

20:40 Uhr (Ende des öffentlichen Teils: 19:50 Uhr)

Ort:

Seßlach - Rathaussitzungssaal

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

TOP

Gegenstand

1

Genehmigung des Protokolls der Stadtratssitzung vom 16.01.2024

2

Verabschiedung der Haushaltssatzung 2023 der Flender’schen Spitalstiftung

3

Erhöhung der Gebühren für die Nachmittags-Betreuung ab dem 01.09.2024

4

Erhöhung der Gebühren für die Ferienbetreuung in der Nachmittags-Betreuung ab dem 01.03.2024

5

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes;

5.1

Widmung der neu errichteten Straßen und Gehwege im Baugebiet Heiligrund II - Heilgersdorf, Fl.-Nrn. 270, 266, 266/20, 266/19, 233 und 265 Gem. Heilgersdorf

6

Bauanträge

6.1

Bauantrag 03/2024 (Erweiterung eines Schalthauses für die öffentliche Stromversorgung, Fl.-Nr. 69 und 72/1, Gem. Hattersdorf)

6.2

Bauantrag 05/2024 (Neubau Einfamilienwohnhaus mit Carport und Abstellraum, Fl.-Nr. 266/16, Gem. Heilgersdorf)

7

Sonstiges

8

Mitteilungen des Bürgermeisters

9

Anfragen

9.1

Weitere Hundekotbehältnisse in Seßlach

9.2

Zufahrt Hattersdorf

Erster Bürgermeister Maximilian Neeb eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung des Stadtrates, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.

TOP 1 Genehmigung des Protokolls der Stadtratssitzung vom 16.01.2024

Beschluss:

Gegen das Protokoll der Stadtratssitzung vom 16.01.2024 erhoben sich keine Einwendungen.

angenommen: Ja 16 - Nein 0 - Anwesend 16

TOP 2 Verabschiedung der Haushaltssatzung 2023 der Flender’schen Spitalstiftung

Zur Behandlung dieses Tagesordnungspunktes begrüßt der Erste Bürgermeister Maximilian Neeb Frau Diane Alka von der Flender’schen Spitalstiftung.

Der Entwurf der Haushaltssatzung, der Vorbericht, der Investitionsplan, die Vermögenspläne für 2023 sowie für die Jahre 2024 – 2027 und der Wirtschaftsplan für den Zeitraum 2023 – 2026 werden zum Bestandteil des Protokolls erklärt.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2023 der Flender’schen Spitalstiftung mit all ihren notwendigen Bestandteilen wie vorgeschlagen.

angenommen: Ja 16 - Nein 0 - Anwesend 16

TOP 3 Erhöhung der Gebühren für die Nachmittags-Betreuung ab dem 01.09.2024

Aktuell verlangt die Stadt Seßlach für die Nachmittagsbetreuung zwischen 31,00 € und 66,00 € Gebühren je nach Zeitbuchungen. Damit ist sie im Vergleich zu den anderen Kommunen im Landkreis eine der kostengünstigsten. Im Jahr 2023 wurden durch die Gebühren 39.988,00 € eingenommen.

Im Durchschnitt haben 91 Kinder sich in der Nachmittagsbetreuung für das Schuljahr 2023/2024 angemeldet. Für das nächste Schuljahr ist mit einer ebenso großen Anzahl zu rechnen.

Gebühren im Vergleich

Einnahmen und Ausgaben im Vergleich

Beschluss:

Die Verwaltung schlägt folgende Gebührenerhöhung zum 01.09.2024 (Schuljahr 2024/2025) vor:

Der Geschwisterkind-Bonus entfällt.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine 2. Änderungssatzung zur Kindertagesstätten-Gebührensatzung vorzubereiten und vom Stadtrat in einer der nächsten Sitzungen beschließen zu lassen.

Gleichzeitig wird der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt, im Herbst 2024 weitere Prüfungen zur Minimierung des dann noch auflaufenden Defizites vorzunehmen.

angenommen: Ja 13 - Nein 3 - Anwesend 16

TOP 4 Erhöhung der Gebühren für die Ferienbetreuung in der Nachmittags-Betreuung ab dem 01.03.2024

Aktuell verlangt die Stadt Seßlach für die Ferienbetreuung 8,00 € pro Tag bzw. 40,00 € für die Woche.

Auf Grund steigender Kosten im Bereich Personal, Transport und Verpflegung müssen die Gebühren dringend angehoben werden.

Im Durchschnitt nahmen im Jahr 2023 14 Kinder und 2022 16 Kinder pro Tag am Angebot teil. Allerdings gab es auch einige Wochen, an denen über 30 Kinder das Angebot der Ferienbetreuung angenommen haben.

Gebühren im Vergleich

Einnahmen und Ausgaben im Vergleich

Beschluss:

Die Verwaltung schlägt eine Gebührenerhöhung für die Ferienbetreuung in der Nachmittags-Betreuung ab dem 01.03.2024 pro Tag auf 12,00 € und pro Woche auf 60,00 € vor.

angenommen: Ja 16 - Nein 0 - Anwesend 16

TOP 5 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes;

TOP 5.1 Widmung der neu errichteten Straßen und Gehwege im Baugebiet Heiligrund II - Heilgersdorf, Fl.-Nrn. 270, 266, 266/20, 266/19, 233 und 265 Gem. Heilgersdorf

Die Erschließungsarbeiten des Baugebietes Heiliggrund II, Gem. Heilgersdorf sind abgeschlossen.

Gemäß den Vorschriften des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes ist die Straße zur Ortsstraße zu widmen.

Des Weiteren sind die beiden Gehwege gemäß den Vorschriften des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes als beschränkt – öffentliche Wege zu widmen.

Beschluss:

Ortsstraßen

Teilbereich 1:

Die Ortsstraße „Wiesinger Weg“, Fl.-Nr. 270, Gem. Heilgersdorf

Anfangspunkt: östl. Grenzpunkt Fl.-Nr. 270, Höhe Einmündungsbereich Fl.-Nr. 202

Endpunkt: südöstl. Grenzpunkt Fl.-Nr. 266/17

Länge: 0,115 km

wird gemäß Art. 6 BayStrWG als Ortsstraße gewidmet.

Teilbereich 2:

Die Ortsstraße „Wiesinger Weg“, Fl.-Nr. 266, Gem. Heilgersdorf

Anfangspunkt: Einmündung Fl.-Nr. 270

Endpunkt: südl. Grenzpunkt Fl.-Nr. 266/20

Länge: 0,185 km

wird gemäß Art. 6 BayStrWG als Ortsstraße gewidmet.

Teilbereich 3:

Die Ortsstraße „Wiesinger Weg“, Fl.-Nr. 266, Gem. Heilgersdorf

Anfangspunkt: nordöstl. Grenzpunkt Fl.-Nr. 266/16

Endpunkt: nordöstl. Grenzpunkt Fl.-Nr. 266/12

Länge: 0,121 km

wird gemäß Art. 6 BayStrWG als Ortsstraße gewidmet.

Die Gesamtlänge der Ortsstraße „Wiesinger Weg“ (Fl.-Nrn. 266 und 270) beträgt 0,421 km.

Gehwege

I.

Der neu errichtete, nördliche Gehweg im Baugebiet Heiliggrund II, Fl.-Nrn. 265 und 266/20, Gem. Heilgersdorf

Anfangspunkt: nördliche Grenze Fl.-Nr. 265

Endpunkt: südliche Grenze Fl.-Nr. 266/20

Länge: 0,069 km

Widmungsbeschränkung: nur für Fußgänger

wird gemäß Art. 6 BayStrWG als beschränkt öffentlicher Weg gewidmet.

II.

Der neu errichtete, östliche Gehweg im Baugebiet Heiligrund II, Fl.-Nrn. 266/19 und 233, Gem. Heilgersdorf

Anfangspunkt: westl. Grenze Fl.-Nr. 266/19

Endpunkt: östl. Grenze Fl.-Nr. 233

Länge: 0,057 km

Widmungsbeschränkung: nur für Fußgänger

wird gemäß Art. 6 BayStrWG als beschränkt öffentlicher Weg gewidmet.

Die Gesamtlänge der beschränkt - öffentlichen Wege (Fl.-Nrn. 265, 266/20, 266/19 und 233) beträgt 0,126 km.

angenommen: Ja 16 - Nein 0 - Anwesend 16

TOP 6 Bauanträge

TOP 6.1 Bauantrag 03/2024 (Erweiterung eines Schalthauses für die öffentliche Stromversorgung, Fl.-Nr. 69 und 72/1, Gem. Hattersdorf)

BV-Nr.

03/2024

Bauvorhaben:

Erweiterung eines Schalthauses für die öffentliche Stromversorgung

Bauort:

96145 Seßlach

Fl.-Nrn. 69 und 72/1

Gem. Hattersdorf

Stellplatznachweis:

nicht notwendig

Nachbarschaftsu.:

Die Nachbarschaftsunterschriften sind vollzählig.

Sonstiges:

Das Vorhaben liegt laut Flächennutzungsplan im Außenbereich. Gemäß § 35 BauGB Abs. 1 sind im Außenbereich Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es (Nr. 3) der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient.

Beschluss:

Der Bauantrag 03/2024 (Erweiterung eines Schalthauses für die öffentliche Stromversorgung, Fl.-Nrn. 69 und 72/1, Gem. Hattersdorf) wird befürwortet weitergeleitet.

angenommen: Ja 16 - Nein 0 - Anwesend 16

TOP 6.2 Bauantrag 05/2024 (Neubau Einfamilienwohnhaus mit Carport und Abstellraum, Fl.-Nr. 266/16, Gem. Heilgersdorf)

BV-Nr.

05/2024

Bauvorhaben:

Neubau Einfamilienwohnhaus mit Carport und Abstellraum

Bauort:

Wiesinger Weg 11

96145 Seßlach

Fl.-Nr. 266/16

Gem. Heilgersdorf

Stellplatznachweis:

Es werden zwei Stellplätze nachgewiesen.

Nachbarschaftsu.:

Nachbar = Stadt Seßlach

Sonstiges:

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „1. Änderung des Bebauungsplanes Heiliggrund II“.

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Es wird folgende Befreiung beantragt:

Dachform festgesetzt: Sattel-, Pult- und Zeltdach

Dachform geplant: Walmdach

Begründung: Aufgrund der Gebäudegeometrie und aus optischen Gründen wurde ein Walmdach geplant.

Beschluss:

Der Bauantrag 05/2024 (Neubau Einfamilienwohnhaus mit Carport und Abstellraum, Fl.-Nr. 266/16, Gem. Heilgersdorf) wird inkl. der beantragten Befreiung befürwortet weitergeleitet.

angenommen: Ja 16 - Nein 0 - Anwesend 16

TOP 7 Sonstiges

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TOP 8 Mitteilungen des Bürgermeisters

1.

Kiosk Freizeitanlage Autenhausen

Bis zum heutigen Tage liegen in der Verwaltung keine Bewerbungen für den Kioskbetrieb im Jahr 2024 vor. Ich bitte alle Stadtratsmitglieder und Ortssprecher die vakante Stelle nochmals zu bewerben.

2.

Förderprogramm 5 für 500 der Initiative Rodachtal

Die Bewerbung der Neuauflage des Förderprogrammes 5 für 500 der Initiative Rodachtal ist in den vergangenen Tagen in die Öffentlichkeit getragen worden. Hier ebenfalls meine Bitte an das gesamte Gremium, in den jeweiligen Stadtteilen Werbung für mögliche Bürgerprojekte zu machen.

3.

Städtetreffen „Gmünder in Europa“

Das diesjährige Städtetreffen der „Gmünder in Europa“ findet vom 18.07. bis 21.07.2024 statt. Anmeldeformulare können bei mir abgeholt werden.

Zur Kenntnis genommen

TOP 9 Anfragen

TOP 9.1 Weitere Hundekotbehältnisse in Seßlach

Auf Wunsch der Bürgerschaft möge bitte ein Hundekotbehältnis am Übergang Ende Poststraße – Flurbereinigungsweg „Am Rasenwässerlein“ aufgestellt werden. Dem erteilt der Bürgermeister eine Absage, da bereits im weiteren Verlauf der Wegstrecke an der Brücke beim Rasenwässerlein bereits eine Station steht.

Zur Kenntnis genommen

TOP 9.2 Zufahrt Hattersdorf

Der Bauhof möge sich bitte das Geländer am Flutgraben anschauen und Schäden am Brückengeländer bzw. der Brückengeländerbefestigung beheben.

An der westlichen Seite der Rodachbrücke steht eine Warnbarke, da Teile der Straße vom Biber unterhöhlt sind. Hier befindet sich die Verwaltung derzeit noch in Abstimmung mit dem Landratsamt Coburg, wer für die Biberschäden aufkommt.

Zur Kenntnis genommen