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Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Seßlach
Ausgabe 7/2024
Rathaus aktuell
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Wasser- und Kanalgebühren - Abschlagszahlungen zum 31.03.2024

Zweckverband zur Wasserversorgung der Heilgersdorfer Gruppe

Wir weisen darauf hin, dass der zweite Abschlag für Wassergebühren am 31.03.2024 zur Zahlung fällig war. Soweit Abnehmer am Abbuchungsverfahren teilnehmen, ist nichts zu veranlassen, da der fällige Betrag abgebucht wurde.

Da die Vorauszahlungen für 2023/2024 bereits im Abrechnungsbescheid vom 24.08.2023 festgesetzt wurden, erhalten Barzahler keinen gesonderten Abschlagsbescheid. Der fällige Betrag kann dem Abschlagsfeld im Bescheid entnommen werden.

Um rechtzeitige Überweisung wird gebeten, da sonst Mahngebühren nach den gesetzlichen Vorschriften erhoben werden.

gez. Maximilian Neeb, Verbandsvorsitzender

Bankverbindung:

VR-Bank Lichtenfels-Ebern eG

IBAN: DE72 7709 1800 0002 3128 59

BIC: GENODEF1LIF

Stadt Seßlach

Wir weisen darauf hin, dass der zweite Abschlag für Wasser- und Kanalgebühren am 31.03.2024 zur Zahlung fällig war. Soweit Abnehmer am Abbuchungsverfahren teilnehmen, ist nichts zu veranlassen, da der fällige Betrag abgebucht wurde.

Da die Vorauszahlungen für 2023/2024 bereits im Abrechnungsbescheid vom 24.08.2023 festgesetzt wurden, erhalten Barzahler keinen gesonderten Abschlagsbescheid. Der fällige Betrag kann dem Abschlagsfeld im Bescheid entnommen werden.

Um rechtzeitige Überweisung wird gebeten, da sonst Mahngebühren nach den gesetzlichen Vorschriften erhoben werden.

gez. Maximilian Neeb, Erster Bürgermeister

Bankverbindungen:

Sparkasse Coburg - Lichtenfels

IBAN: DE30 7835 0000 0092 5414 08

BIC: BYLADEM1COB

VR-Bank Lichtenfels-Ebern eG

IBAN: DE72 7709 1800 0002 2209 03

BIC: GENODEF1LIF