In der Gemarkung Unterelldorf werden Korrekturen zu folgenden Widmungen und Eintragungsverfügungen vorgenommen:
Bei nachstehenden Ortsstraßen werden die Namen der Straßenbezeichnungen gelöscht, so dass nur die Flurnummer als Bezeichnung fungiert.
Es handelt sich dabei um folgende Ortsstraßen in der Gemarkung Unterelldorf:
Blatt Nr. 202, Nr. des Straßenzuges 162
Nr. 1 Altensteiner Weg wird gelöscht und durch Ortsstraße Flurnummer 50 ersetz
Blatt-Nr. 203, Nr. des Straßenzuges 163
Nr. 1 Brunnengasse wird gelöscht und durch Ortsstraße Flurnummer 47 ersetzt
Blatt-Nr. 204, Nr. des Straßenzuges: 164
Nr. 1 Mühlgasse wird gelöscht und durch Ortsstraße Flurnummer 33 ersetzt
Blatt-Nr. 205, Nr. des Straßenzuges 165
Nr. 1 Oberer Gartenweg wird gelöscht und durch Ortsstraße Flurnummer 60 und 60/1 ersetzt
Blatt-Nr. 206, Nr. des Straßenzuges 166
Nr. 1 Unterer Gartenweg wird gelöscht und durch Ortsstraße Flurnummer 66 und 66/1 ersetzt
Die Unterlagen können bis 18.04.2024 im Rathaus der Stadt Seßlach, Zimmer-Nr. 11, Marktplatz 98, 96145 Seßlach während den allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth, Friedrichstr. 16, 95444 Bayreuth schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Seßlach, Marktplatz 98, 96145 Seßlach) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen in Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.