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Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Seßlach
Ausgabe 7/2024
Rathaus aktuell
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Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes

In der Gemarkung Unterelldorf werden Korrekturen zu folgenden Widmungen und Eintragungsverfügungen vorgenommen:

Bei nachstehenden Ortsstraßen werden die Namen der Straßenbezeichnungen gelöscht, so dass nur die Flurnummer als Bezeichnung fungiert.

Es handelt sich dabei um folgende Ortsstraßen in der Gemarkung Unterelldorf:

Blatt Nr. 202, Nr. des Straßenzuges 162

Nr. 1 Altensteiner Weg wird gelöscht und durch Ortsstraße Flurnummer 50 ersetz

Blatt-Nr. 203, Nr. des Straßenzuges 163

Nr. 1 Brunnengasse wird gelöscht und durch Ortsstraße Flurnummer 47 ersetzt

Blatt-Nr. 204, Nr. des Straßenzuges: 164

Nr. 1 Mühlgasse wird gelöscht und durch Ortsstraße Flurnummer 33 ersetzt

Blatt-Nr. 205, Nr. des Straßenzuges 165

Nr. 1 Oberer Gartenweg wird gelöscht und durch Ortsstraße Flurnummer 60 und 60/1 ersetzt

Blatt-Nr. 206, Nr. des Straßenzuges 166

Nr. 1 Unterer Gartenweg wird gelöscht und durch Ortsstraße Flurnummer 66 und 66/1 ersetzt

Die Unterlagen können bis 18.04.2024 im Rathaus der Stadt Seßlach, Zimmer-Nr. 11, Marktplatz 98, 96145 Seßlach während den allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth, Friedrichstr. 16, 95444 Bayreuth schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Seßlach, Marktplatz 98, 96145 Seßlach) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen in Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.