Berichtigung der Widmung v. 24.05.2001, Gemarkung Autenhausen, Erlenbacher Weg, Flurnummer 374/1
Vorgenannte Widmung wird wie folgt berichtigt:
Flurnummer: 374/0
Endpunkt: westl. Grundstücksgrenze 374/1
Anfangspunkt und Länge sind von der Berichtigung nicht betroffen.
Die Unterlagen können bis 27.04.2023 im Rathaus der Stadt Seßlach, Zimmer 3, Marktplatz 98, 96145 Seßlach während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth, Friedrichstr. 16, 95444 Bayreuth schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Seßlach, Marktplatz 98, 96145 Seßlach) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.