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Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Seßlach
Ausgabe 8/2023
Rathaus aktuell
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Wasserrecht

Einleiten von Niederschlagswasser in den Merlachsgraben durch die Stadt Seßlach im Zusammenhang mit dem Betrieb der Regenwasserkanalisation im Baugebiet „Heiliggrund II“ in Heilgersdorf

Das Landratsamt Coburg hat der Stadt Seßlach mit Bescheid vom 23.03.2023 die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zum Einleiten von Niederschlagswasser in den Merlachsgraben im Zusammenhang mit dem Betrieb der Regenwasserkanalisation im Baugebiet „Heiliggrund II“ in Heilgersdorf erteilt.

Eine Ausfertigung der vorgenannten Erlaubnis mit Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung der Planunterlagen liegt zwei Wochen - ab dem Erscheinungstag dieser Veröffentlichung an gerechnet - im Rathaus der Stadt Seßlach, Zimmer 11, während der Dienststunden zur Einsicht aus. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den Betroffenen, die keine Ausfertigung des Bescheides erhalten haben, als zugestellt.

Seßlach, 29.03.2023
gez.
Maximilian Neeb
Erster Bürgermeister