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Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Seßlach
Ausgabe 9/2024
Rathaus aktuell
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Bekanntgaben aus der Sitzungsniederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Sitzungsdatum:

Dienstag, 05.03.2024

Beginn:

19:00 Uhr

Ende:

21:15 Uhr

Ort:

Seßlach - Rathaussitzungssaal

Tagesordnung

Nichtöffentliche Sitzung

TOP

Gegenstand

1.

Genehmigung des Protokolls der Ausschusssitzung vom 30.01.2024

4.

Erledigung der vom Rechnungsprüfungsausschuss am 19.02.2024 vorberatenen Angelegenheiten

4.1

Erhöhung Gebühren Gemeindehäuser

5.

Preiserhöhung für das Kommunbrauhaus

Erster Bürgermeister Maximilian Neeb eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.

TOP 1 Genehmigung des Protokolls der Ausschusssitzung vom 30.01.2024

Beschluss:

Gegen das Protokoll der Ausschusssitzung vom 30.01.2024 erhoben sich keine Einwendungen.

angenommen Ja 7 - Nein 0 - Anwesend 7

TOP 4 Erledigung der vom Rechnungsprüfungsausschuss am 19.02.2024 vorberatenen Angelegenheiten

TOP 4.1 Erhöhung Gebühren Gemeindehäuser

In seinen letzten Sitzungen hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss auch mit dem Thema Gemeindehäuser der Stadt Seßlach auseinandergesetzt.

Dabei kam das Gremium zum Ergebnis, dass hier verschiedene Anpassungen bezüglich Rückmeldungen, aber auch bei den Gebühren vorgenommen werden sollten.

Der Ausschuss empfiehlt daher, dass zum einen durch die Verwaltung eine Jahresbelegungsliste an die Ansprechpartner der Gemeindehäuser vor Ort ausgeben wird, welche dann am Ende des jeweiligen Jahres an die Verwaltung zur Abrechnung zurückgegeben wird. Auch wenn keine privaten Veranstaltungen stattgefunden haben, sollen die Listen zur Überprüfung abgegeben werden.

Zum anderen macht der Rechnungsprüfungsausschuss den Vorschlag, die Gebühren zur privaten Nutzung der Gemeindehäuser von 25,00 € auf 40,00 € pro Tag zu erhöhen. Ausgenommen von dieser Regelung sollen die Gemeindehäuser Gleismuthhausen und Unterelldorf, da hier die Abrechnung durch die Vereine selbst geleistet wird (Strom). Zusätzlich wird empfohlen, die Gebühren des Kühlraums in Oberelldorf auf 5,00 € pro Tag festzusetzen.

Beschluss:

Die Nutzungsgebühr für die Gemeindehäuser wird ab dem 01.07.2024 von 25,00 € auf 40,00 € pro Tag erhöht. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Gemeindehäuser Gleismuthhausen, Unterelldorf und Bischwind.

Die Gebühr für den Kühlraum Oberelldorf wird ebenfalls ab dem 01.07.2024 von 2,00 € auf 5,00 € pro Tag erhöht.

Der jeweilige Stadtrat / Ortssprecher erhält einen Quittungsblock sowie eine Buchungsliste. Mit der Stadtkasse ist mindestens einmal im Jahr abzurechnen.

angenommen Ja 7 - Nein 0 - Anwesend 7

TOP 5 Preiserhöhung für das Kommunbrauhaus

Auf Grund des Stadtrat - Beschlusses vom 16.05.2023 soll im ersten Quartal 2024 eine Neukalkulation der Bierpreise erfolgen.

In den letzten sechs Jahren konnten keine Überschüsse erwirtschaftet werden. Die Fehlbeträge liegen bei:

• ca. 6,2 T€ im Jahr 2018

• ca. 16,4 T€ im Jahr 2019

• ca. 31 T€ im Jahr 2020

• ca. 36,7 T€ im Jahr 2021

• ca. 6,9 T€ im Jahr 2022

• ca. 12,6 T€ im Jahr 2023.

Durch einen erhöhten Betriebsaufwand aus dem Jahr 2023 stieg hier das Defizit.

Insofern erreichte der Bierausstoß mit 851 hl in 2023 wieder das Vor-Corona-Niveau (850 hl 2018).

Die beiden Gaststätten in Seßlach haben im Jahr 2023 mit insgesamt 383 hl ca. 52 hl mehr Bier abgenommen als im Jahr 2022 (331 hl). Ferner konnten an den Biersalon in Coburg 19,8 hl veräußert werden. Der Gastronom ist von der Qualität und dem Geschmack des Kommunbräu überzeugt und will auch weiterhin regelmäßig Bier erwerben. Erstmalig hat Ende 2022 die Gaststätte Langert in Grub am Forst eine Lieferung von 150 Litern erhalten. 2023 erfolgte hier kein Verkauf.

Sehr gut hat sich der Verkauf der Bierdosen entwickelt. Im Jahr 2023 wurden gut 1.000 Dosen verkauft, wobei ca. 500 von den umliegenden Einzelhändlern abgenommen worden sind (EDEKA Schleicher und Großkreuz, Weinhaus Ehrl und Gebrüder Schumann, EDEKA Fapio). Auch die Verkaufsstellen im Rathaus, Brauhaus und Bauhof sind gut frequentiert. Die Tendenz ist weiter steigend.

Die Abgabemenge an die Selbstabholer hat sich wieder erhöht. Sie kann mit knapp 246 hl sogar das Vor-Corona-Niveau übertreffen (gut 231 hl).

Im Bereich der Fassware wurde mit knapp 46 hl eine leichte Minderung im Vergleich zu 2019 (knapp 48 hl) erreicht.

Grundsätzlich ist hervorzuheben, dass das in Seßlach gebraute Bier mit dem neuen Braumeister eine konstant gute Qualität hat und der Geschmack bei den Kunden in allen Bereichen sehr gut ankommt.

Auf Grund der allgemeinen Kostensteigerungen wurde im Jahr 2022 nach dem Jahr 2017 erstmalig wieder eine Preisanpassung umgesetzt. Auf Grund der im Verlauf des letzten Jahres eingetretenen weiteren Preissteigerungen, vor allem im Bereich Energie und Betriebskosten (Malz, Hopfen, Braugerste etc.) und der Steigerung der Personalkosten nach den Tarifverhandlungen wird zum 01.05.2024 eine erneute Anpassung vorgeschlagen.

Seitens der Kämmerei werden folgende Anpassungen vorgeschlagen:

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt eine Bierpreiserhöhung zum 01.05.2024. Folgende Preise werden festgesetzt:

Für weitere Biersorten wird die Erhöhung analog angewandt.