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Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Seßlach
Ausgabe 9/2024
Rathaus aktuell
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2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertagesstätten der Stadt Seßlach vom 13.03.2019

(Kindertagesstätten-Gebührensatzung)

Landkreis Coburg

Die Stadt Seßlach erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertagesstätten der Stadt Seßlach (Kindertagesstätten-Gebührensatzung):

§ 1

Der § 3 Gebührenhöhe erhält folgende Fassung:

(1) Für den Besuch der Kindertagesstätten werden folgende Gebühren erhoben:

Buchungszeiten

Gebühren pro Monat in €

Kindergarten-

kinder

Kinderkrippen-

kinder

2 Stunden

155,00

2 – 3 Stunden

171,00

3 – 4 Stunden

187,00

4 – 5 Stunden

150,00

203,00

5 – 6 Stunden

165,00

219,00

6 – 7 Stunden

180,00

235,00

7 – 8 Stunden

195,00

251,00

8 – 9 Stunden

210,00

267,00

> 9 Stunden

225,00

283,00

(5) entfällt

§ 2

Inkrafttreten

Diese 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertagesstätten der Stadt Seßlach (Kindertagesstätten-Gebührensatzung) tritt am 01.09.2024 in Kraft.

Die vorstehende Satzung wurde vom Stadtrat am 16.04.2023 beschlossen. Sie wird hiermit ausgefertigt und bekanntgemacht.

Seßlach, 18.04.2024
Stadt Seßlach
gez.
Maximilian Neeb
Erster Bürgermeister