Einleiten von Abwasser im Zusammenhang mit dem Betrieb der Abwasseranlage der Gemeinde Weitramsdorf (Kläranlage Neundorf und Mischwasserentlastungen)
Die Gemeinde Weitramsdorf betreibt eine Abwasseranlage teilweise im Mischsystem und leitet in diesem Zusammenhang Abwasser in verschiedene Vorfluter ein. Für die Einleitung aus der Kläranlage Neundorf und den Einleitungen aus zehn Entlastungsbauwerken hat die Gemeinde Weitramsdorf beim Landratsamt Coburg eine neue gehobene wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 15 WHG beantragt.
Das Vorhaben wird gemäß Art. 69 Abs. 2 Satz 3 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) i. V. m. Art. 73 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) auf der Internetseite des Landratsamtes Coburg unter „Aktuelles – Bekanntmachungen“ bekannt gemacht.
Die Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, können auf der Internetseite des Landratsamtes Coburg (www.landkreis-coburg.de) unter „Aktuelles – Bekanntmachungen“ für die Dauer eines Monats, und zwar vom 04.05.2026 bis einschließlich 03.06.2026 eingesehen werden.