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Ebensfelder Nachrichten
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gebührenordnung für die Plakatierungen im Markt Ebensfeld

(1)

Aufgrund des Beschlusses des Marktgemeinderates vom 28.11.2023 werden für die Plakatierungen im Markt Ebensfeld ab 01.01.2024 folgende Gebühren festgesetzt:

1.

örtliche Vereine  —  0,00 €

2.

örtliche Parteien  —  0,00 €

3.

Vereine und Parteien mit Sitz außerhalb des Marktes Ebensfeld  —  20,00 €

4.

Firmen  —  50,00 €

5.

Wahlwerbung  —  0,00 € (gesetzliche Vorgabe)

(2)

Die Erlaubnis wird in der Regel für 2 Wochen genehmigt (inkl. 3 Tage Zeitbedarf für den Abbau).

(3)

Alle Gebühren werden zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer verrechnet.

Die Gebührenordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2024 in Kraft.

Ebensfeld, den 30.11.2023
Bernhard Storath
Erster Bürgermeister