Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG)
Die Fa. Kiesgewinnung Heinrich Schramm und das Wasserwirtschaftsamt Kronach beabsichtigen in einer gemeinsamen Maßnahme den Kiesabbau zwischen Wiesen und Niederau in die Vorbehaltsfläche SD/KS 6 zu erweitern sowie in der Fläche eine Laufverlängerung des Maines herzustellen. Hierfür haben die beiden Maßnahmenträger gemeinschaftlich die wasserrechtliche Planfeststellung nach § 68 WHG beantragt.
Die Antragsunterlagen lagen in der Zeit vom 28.02.2022 bis einschließlich 28.03.2022 im Stadtbauamt Bad Staffelstein und im Rathaus Ebensfeld während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
Aufgrund der im Rahmen der Auslegung eingegangenen Einwendungen kommt es zu verschiedenen Planänderungen und Überarbeitung der Unterlagen, die eine neuerliche Auslegung der Planunterlagen erforderlich machen. Die Vorhabensträger beabsichtigen die Erweiterung des Kiesabbaus mit Laufverlängerung des Mains zwischen Wiesen und Niederau mit überarbeiteten Unterlagen vollkommen neu zu beantragen.
Das vormalige Verfahren wird deshalb hiermit eingestellt. Alle vorgebrachten Einwendungen, welche schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Bad Staffelstein, dem Markt Ebensfeld oder dem Landratsamt Lichtenfels erhoben wurden, sind somit gegenstandslos und verlieren ihre Gültigkeit.
Mögliche Einwendungen sind dann im Zuge der öffentlichen Auslegung der neuen Planunterlagen, die durchzuführen ist, erneut vorzubringen.