Der Marktgemeinderat hat mit Beschluss vom 27.05.2025 den Entwurf der Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl. Nr. 282/2 der Gemarkung Kleukheim gebilligt und die frühzeitige öffentliche Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Der Entwurf zur Einbeziehungssatzung kann gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) in der Zeit vom 23.06.2025 bis 23.07.2025 im Rathaus des Marktes Ebensfeld, Rinnigstraße 6, 96250 Ebensfeld, Bauamt, Zimmer U 13, zur Unterrichtung eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Unterlagen sind in diesem Zeitraum auch auf der Webseite des Marktes Ebensfeld unter
https://ebensfeld.de/de/rathaus/bauleitplanung.php
zur Einsicht verfügbar.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, das ebenfalls öffentlich ausliegt.