Mit Unterlagen vom 28. März 2025 sowie Ergänzungen vom 14. April 2025 beantragte die Firma Porzner Steine und Erden, Zapfendorf die Planänderung für die Erweiterung Ihres Kiesabbaugebietes im Landkreis Lichtenfels.
Die Firma Gebr. Porzner GmbH & Co. erhielt mit Bescheid des Landratsratsamtes Bamberg vom 8. August 1997 die Planfeststellung für den Kiesabbau in der Vorrangfläche Zapfendorf-Nord auf einer Fläche von ca. 60 ha. Der verbleibende Teil des Vorranggebiets erstreckt sich auf den Landkreis Lichtenfels.
Mit den vorgelegten Unterlagen beantragt die Firma Porzner Steine & Erden Holding GmbH & Co. KG zur Abrundung der bereits genehmigten und laufenden Rohstoffgewinnung „Zapfendorf-Nord“ auch die Gewinnung von Sand und Kies der im Landkreis Lichtenfels liegenden Restflächen.
Es wurde eine allgemeine Umweltverträglichkeitsprüfung unter Beteiligung der Fachstellen durchgeführt. Laut Angaben des Vorhabenträgers (gemäß Anlage 2 i.V.m. §§ 7 und 9 UVPG) wird das gesamte Vorhaben keine erheblichen Umweltauswirkungen haben.
Die Umweltauswirkungen, die von den Vorhaben ausgehen, werden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen bleiben. Dieser Einschätzung haben sich die Fachstellen angeschlossen.
Das Landratsamt Bamberg kommt unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Fachbehörden zum Ergebnis, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG bekannt gegeben.
Sie ist gemäß § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
Die Begründung nach § 5 Abs. 2 UVPG kann im zentralen UVP-Portal des Landes Bayern unter https://www.uvp-verbund.de eingesehen werden.