Liebe Eigentümer von Grundstücken entlang der ICE-Strecke und/oder der A73,
zu Beginn des Jahres 2023 wurde das Baugesetzbuch (BauGB) im § 35 Abs. 1 Nr. 8 (Bauen im Außenbereich) geändert. Künftig sind Flächen längs von Autobahnen oder Schienenwegen mit mind. 2 Hauptgleise in einer Entfernung von 200 Metern für Freiflächen-Photovoltaikanlagen baurechtlich privilegiert. Ein entsprechender Bebauungsplan (wie bisher) ist nicht mehr notwendig.
In den letzten Wochen sind nun mehrere Betreiber/Investoren von Freiflächen-Photovoltaikanlagen an private Eigentümer herangetreten.
Gerne möchte ich die Eigentümer der Flächen zu einem Informationsaustausch am Montag, 17. April 2023 um 19.00 Uhr ins Rathaus in Ebensfeld, großer Sitzungssaal einladen.
Für Fragen zum o. g. Thema steht Ihnen Herr Walter (Tel.: 09573/9608-20 oder E-Mail: tobias.walter@ebensfeld.de) gerne zur Verfügung.