Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Ebensfeld hat in seiner Sitzung am 19.03.2024 beschlossen, den öffentlichen Feld- und Waldweg mit der Fl. Nr. 491 der Gemarkung Unterbrunn gem. Art. 8 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes einzuziehen.
Träger der Straßenbaulast ist der Markt Ebensfeld.
Die Einziehungsverfügung liegt für die nächsten 3 Monate im Rathaus Ebensfeld, Zimmer U13, zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Die beabsichtigte Einziehung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Klage erhoben werden
bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth, Postfachanschrift:
Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth, Hausanschrift: Friedrichstraße 16, 9544 Bayreuth.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
Kraft Bundesrecht wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.