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Ebensfelder Nachrichten
Ausgabe 13/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Ebensfeld hat in seiner Sitzung am 19.03.2024 beschlossen, den öffentlichen Feld- und Waldweg mit der Fl. Nr. 491 der Gemarkung Unterbrunn gem. Art. 8 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes einzuziehen.

Träger der Straßenbaulast ist der Markt Ebensfeld.

Die Einziehungsverfügung liegt für die nächsten 3 Monate im Rathaus Ebensfeld, Zimmer U13, zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Die beabsichtigte Einziehung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Klage erhoben werden

bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth, Postfachanschrift:

Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth, Hausanschrift: Friedrichstraße 16, 9544 Bayreuth.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.

Kraft Bundesrecht wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

Ebensfeld, 20.03.2024
Bernhard Storath
Erster Bürgermeister