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Ebensfelder Nachrichten
Ausgabe 14/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 24.06.2025 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.

Das Landratsamt Lichtenfels hat mit Bescheid vom 02.07.2025, Nr. 32 - 941, die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich genehmigt.

Die Haushaltssatzung wird hiermit amtlich bekanntgemacht.

Gleichzeitig mit der Bekanntmachung wird die Haushaltssatzung samt Anlagen im Rathaus des Marktes Ebensfeld, Rinnigstr. 6, Zimmer O 12, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aufgelegt (Art. 65 Abs. 3 GO).

Ebensfeld, 08.07.2025
gez. Storath
Bernhard Storath
Erster Bürgermeister

Haushaltssatzung

des Marktes Ebensfeld, Landkreis Lichtenfels

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Ebensfeld folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  15.285.700 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  10.511.000 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 3.282.300 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.500.000 € festgesetzt.

§ 5

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Ebensfeld, 08.07.2025
Markt Ebensfeld
Bernhard Storath
1. Bürgermeister

Nachrichtlich:

Steuersätze:

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern wurden in der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze des Marktes Ebensfeld (Hebesatzsatzung) vom 26.11.2024 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (A)  —  340 v.H.

b)

für Grundstücke (B)  —  190 v.H.

2.

Gewerbesteuer  —  380 v.H.

Kreditaufnahme:

Im Haushaltsjahr 2025 erfolgt eine weitere Kreditaufnahme über 2.000.000 €, die aber in der Haushaltssatzung 2025 nicht mehr festgesetzt wird, da diese durch die Inanspruchnahme der fortgeltenden Kreditermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2024 erfolgt.