Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 24.06.2025 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.
Das Landratsamt Lichtenfels hat mit Bescheid vom 02.07.2025, Nr. 32 - 941, die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich genehmigt.
Die Haushaltssatzung wird hiermit amtlich bekanntgemacht.
Gleichzeitig mit der Bekanntmachung wird die Haushaltssatzung samt Anlagen im Rathaus des Marktes Ebensfeld, Rinnigstr. 6, Zimmer O 12, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aufgelegt (Art. 65 Abs. 3 GO).
des Marktes Ebensfeld, Landkreis Lichtenfels
für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Ebensfeld folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 15.285.700 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 10.511.000 €
ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 3.282.300 € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.500.000 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Ebensfeld, 08.07.2025 | Markt Ebensfeld |
Bernhard Storath | |
1. Bürgermeister | |
Nachrichtlich:
Steuersätze:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern wurden in der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze des Marktes Ebensfeld (Hebesatzsatzung) vom 26.11.2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
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| a) | für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (A) — 340 v.H. |
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| b) | für Grundstücke (B) — 190 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer — 380 v.H. | |
Kreditaufnahme:
Im Haushaltsjahr 2025 erfolgt eine weitere Kreditaufnahme über 2.000.000 €, die aber in der Haushaltssatzung 2025 nicht mehr festgesetzt wird, da diese durch die Inanspruchnahme der fortgeltenden Kreditermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2024 erfolgt.